04.04.2012, 13:51
Hallo Jörg,
genau das ist auch mein Tenor / meine Meinung dazu. Du hast mit Deinen Aussagen grundsätzlich Recht. Die Versicherung sucht aber immer nach Gründen, NICHT zu zahlen. Und in so einem tragischen Falle ( möge er nie eintreten ) wird dann eine Veränderung als Zahlungsaufallgrund gelten. Darum geht es. So wären ggf. Geschädigte abgesichert, anders, wenn der Versicherungsschutz erlischt. Ist im Übrigen kaum etwas anderes bei Vorsatz, Alkohol o der ggf. grober Fahrlässigkeit. Wie Du schon schreibst, wenn Du sonst auf alle Dinge achtest, wird es auch hier passen, ich wollte das nur zu bedenken geben.
genau das ist auch mein Tenor / meine Meinung dazu. Du hast mit Deinen Aussagen grundsätzlich Recht. Die Versicherung sucht aber immer nach Gründen, NICHT zu zahlen. Und in so einem tragischen Falle ( möge er nie eintreten ) wird dann eine Veränderung als Zahlungsaufallgrund gelten. Darum geht es. So wären ggf. Geschädigte abgesichert, anders, wenn der Versicherungsschutz erlischt. Ist im Übrigen kaum etwas anderes bei Vorsatz, Alkohol o der ggf. grober Fahrlässigkeit. Wie Du schon schreibst, wenn Du sonst auf alle Dinge achtest, wird es auch hier passen, ich wollte das nur zu bedenken geben.
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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