23.08.2011, 16:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.08.2011, 16:15 von ...christian.)
(23.08.2011, 14:25)Ralf schrieb:(23.08.2011, 14:02)Citydom schrieb:Ja, die Regel, dass alles erlaubt ist, was in den ersten 10 Jahren möglich gewesen wäre, gilt nicht für Motor und Getriebe. Die müssen aus einer Motoren- oder Getriebebaureihe stammen, die es im jeweiligen Fahrzeugmodell ab Werk gegeben hat.Zitat:Ab 1.10. ändern sich die Vorschriften. Ab dann sind nur noch Motoren erlaubt, die aus einer Motorbaureihe stammen, die es im jeweiligen Modell ab Werk gegeben hat, egal, wann sie eingebaut wurden.
Für das H-Kennzeichen, oder auch so?
Soviel ich zum H-Kennzeichen weiß, sind Motorumbauten,
die vor 30 Jahren gemacht hätten werden können ab Oktober auch Tauglich,
oder irre ich mich in diesem Punkt?
Verstehe ich nicht ganz.
Wie will man denn dann beim H-Kennzeichen einen M30 im E30 rechtfertigen? Sei es selbst 2011 selbst eingebaut oder 1985 bei Tuner machen lassen?
Bei "E30 Modellbaureihe mit M30" fällt mir allerhöchstens der Umweg über den 333i ein und selbst der hatte schon einen M88 verbaut.
Cheers
Christian
3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere. :)
Christian
3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere. :)