Hallo zusammen,
ich bin in dieser Frage hin und her gerissen. Auf meine Anfrage bei meinem freundlichen BMW Händler bekam ich den Bescheid, daß ich E 10 für meinen E30 325 Cab bedenkenlos verwenden könnte. Auf meine Nachfrage wer denn für evtl. Schäden aufkommen würde wurde mir mitgeteilt BMW stände zu seiner Aussage bezüglich der Verträglichkeit des E 10. Falls ich im Falle eines Schadens nachweisen kann, daß dieser durch E 10 verursacht wurde, würde BMW zu seiner Zusage der Garantie stehen. Dies bedeutet im Umkehrschluss der u. U. Geschädigte hat den Beweis zu erbringen, daß E 10 den Schaden verursacht hat. Bei diesem Wust schoss mir der Werbespot "Advokat ist des Anwalts Liebling" durch den Kopf. Als nächstes stellte ich "meinem" Annahmemeister, mit dem ich seit 30 Jahren befreundet bin, bei einem abendlichen Bier dieselbe Frage. Antwort kurz und prägnant: "Lass den Mist aus Deinem Tank". Nun stehe ich da und bin nach wie vor hin und her gerissen.
Herzliche weiß-blaue Grüße
Dieter
ich bin in dieser Frage hin und her gerissen. Auf meine Anfrage bei meinem freundlichen BMW Händler bekam ich den Bescheid, daß ich E 10 für meinen E30 325 Cab bedenkenlos verwenden könnte. Auf meine Nachfrage wer denn für evtl. Schäden aufkommen würde wurde mir mitgeteilt BMW stände zu seiner Aussage bezüglich der Verträglichkeit des E 10. Falls ich im Falle eines Schadens nachweisen kann, daß dieser durch E 10 verursacht wurde, würde BMW zu seiner Zusage der Garantie stehen. Dies bedeutet im Umkehrschluss der u. U. Geschädigte hat den Beweis zu erbringen, daß E 10 den Schaden verursacht hat. Bei diesem Wust schoss mir der Werbespot "Advokat ist des Anwalts Liebling" durch den Kopf. Als nächstes stellte ich "meinem" Annahmemeister, mit dem ich seit 30 Jahren befreundet bin, bei einem abendlichen Bier dieselbe Frage. Antwort kurz und prägnant: "Lass den Mist aus Deinem Tank". Nun stehe ich da und bin nach wie vor hin und her gerissen.
Herzliche weiß-blaue Grüße
Dieter