Stimmt, ist dieselbe Größe. Das alleine reicht allerdings nicht für einen Eintrag, denn neben der Vermaßung kommt es auch auf die Tragfähigkeit an. Es gab in den 70ern z.B. Felgen, die maßgleich für verschiedene Fahrzeuge angeboten wurden. Weil man damals noch darauf geachtet hat, Alufelgen so leicht wie möglich zu machen, wurden die Felgen, je nach Zielfahrzeug, in zwei Belastbarkeitsstufen (dünneres und dickeres Material) hergestellt. Die dünnen waren z.B. für den E21 nicht zugelassen. Daher bekommst Du nur auf Basis der Maßgleichheit mit irgendeiner zulässigen Felge nichts eingetragen.
Aber wie gesagt: Der TÜV-Räderkatalog ist die sichere Lösung. Übrigens auch im Hinblick auf ein zukünftiges H-Kennzeichen. Stehen die Felgen im Räderkatalog, sind sie automatisch H-kompatibel und Geschmacks- und Originalitätsdiskussionen sind passé.
Aber wie gesagt: Der TÜV-Räderkatalog ist die sichere Lösung. Übrigens auch im Hinblick auf ein zukünftiges H-Kennzeichen. Stehen die Felgen im Räderkatalog, sind sie automatisch H-kompatibel und Geschmacks- und Originalitätsdiskussionen sind passé.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)