27.08.2005, 22:53
Hm. Das Vortäuschen eines niedrigeren Kilometerstandes gilt strafrechtlich als Betrug und war als solches genau so schon vor der Gesetzesänderung strafbar. Und wer jetzt glaubt, dass professionelle Tachotrickser die Manipulationen sein lassen, weil das Verstellen des Kilometerstandes jetzt als Straftat gilt, der glaubt wohl auch noch, dass die Erde eine Scheibe ist ... FUPPES!
Und wie weit die Initiatoren dieser Gesetzesnovelle gedacht haben, merkt man daran, dass Kilometerzähler für Pkw in Privathand (also keine Mietfahrzeuge oder Taxen) nicht vom KBA vorgeschrieben sind!
Ich bleibe bei meiner Meinung: Wichtig ist das, was ich als Verkäufer dem Käufer als Eigenschaft des Pkw vertraglich zusichere, nämlich die tatsächliche Laufleistung nach bestem Wissen und Gewissen (was der Vor-Vorbesitzer gemacht hat, kann ich ja nicht kontrollieren). Da pfeife ich auf den Tachostand!
Und wie weit die Initiatoren dieser Gesetzesnovelle gedacht haben, merkt man daran, dass Kilometerzähler für Pkw in Privathand (also keine Mietfahrzeuge oder Taxen) nicht vom KBA vorgeschrieben sind!
Ich bleibe bei meiner Meinung: Wichtig ist das, was ich als Verkäufer dem Käufer als Eigenschaft des Pkw vertraglich zusichere, nämlich die tatsächliche Laufleistung nach bestem Wissen und Gewissen (was der Vor-Vorbesitzer gemacht hat, kann ich ja nicht kontrollieren). Da pfeife ich auf den Tachostand!
Alles für den 3er - alles für den Club!