30.10.2009, 14:22
Hi,
das mit der Vorhalterschaft von 99 kann ich nicht abnicken. Wenn es seitens der schweizerischen Dokumente einen eindeutigen Nachweis über die Anzahl der Vorhalter gibt, so sollte diese auch in die Zulassungsbescheinigung II eingetragen werden. Ich würde darauf bestehen. Allerdings gibt es auch eine Sonderregelung, wenn der EZ Termin nicht bekannt ist: man nimmt den 01.07. des jeweiligen (mutmasslichen) Baujahres.
Ich würd es ändern lassen ! Gruß Daniel
das mit der Vorhalterschaft von 99 kann ich nicht abnicken. Wenn es seitens der schweizerischen Dokumente einen eindeutigen Nachweis über die Anzahl der Vorhalter gibt, so sollte diese auch in die Zulassungsbescheinigung II eingetragen werden. Ich würde darauf bestehen. Allerdings gibt es auch eine Sonderregelung, wenn der EZ Termin nicht bekannt ist: man nimmt den 01.07. des jeweiligen (mutmasslichen) Baujahres.
Ich würd es ändern lassen ! Gruß Daniel
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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