22.01.2009, 20:32
Zitat:Haben wir (Family + meine Wenigkeit) da was falsch verstanden oder ist auch der Händler bei dem wir am Montag waren falsch informiert?Hallo,
Wie schon geschrieben werden wir den R19 gegen die 2500 Euros "tauschen" und bekamen dafür einen Megane 4 Türer vom Händler angeboten. Dieser war ein Jahreswagen der allerdings nicht vom Händler oder Renault Deutschland zugelassen war, sondern von Privat. Soweit ich weiß gilt die Abwrackregelung doch für alle max. 12 Monate alten Fahrzeuge. Einzige Vorraussetzung ist Schadstoffklasse Euro4 oder noch "sauberer".
es entzieht sich jetzt meiner Kenntnis, ob diese Eckdaten bereits verbindlich sind aber
demnach müssen die sogenannten Jahreswagen auf einen KFZ Händler oder KFZ Hersteller
zugelassen sein. Jahreswagen also im Sinne von Vorführ-, Dienst- und Geschäftswagen.
http://www.bild.de/BILD/news/politik/200...r-zur-eile
Gruß Uwe