12.01.2009, 20:48
Hallo Dirk,
wie soll man reagieren? Am besten garnicht. Kostet nur Nerven. Da ist jede noch so vernünftige Argumentation vergebens.
Ich bin jeden Morgen schon um 3.00 Uhr unterwegs. Von 10 Radfahrern haben höchstens 3 Licht an. Und das selbst bei der neuesten Technik, die noch nicht einmal Muskelkraft benötigt.
Aber das schlimme ist, das selbst die Polizei nichts dagegen unternimmt. Ich habe selbst schon gesehen, wie ein Radfahrer ohne Licht aus einer Fussgängerzohne kommend bei Rot über die Ampel fuhr, und ein Streifenwagen stand 10 meter weiter und es ist kein Polizist ausgestiegen. Wenn ich dies mit meinem Auto gemacht hätte, würde ich am nächsten Tag in der Zeitung stehen
Mir selbst ist es schon passiert, das ich einen Radfahrer mit meinem TC2 vom Rad geholt habe. Das war allerdings im hellen. Der Radfahrer (19, mit Autoführerschein) befuhr einen Bürgersteig in verkehrter Richtung. Der Radfahrer verletzte sich beim Sturz. Ich habe kein Strafverfahren wegen Körperverletzung erhalten, da der Radfahrer zu 75% selbst Schuld am Unfall war. 25% musste ich mir wegen des Betriebsrisikos anrechnen lassen. Ich muss dazu sagen, das ich einen guten Anwalt hatte
Radfahrer.... ja nee, iss klar nä.
Grüße aus Paderborn, Bernd
wie soll man reagieren? Am besten garnicht. Kostet nur Nerven. Da ist jede noch so vernünftige Argumentation vergebens.
Ich bin jeden Morgen schon um 3.00 Uhr unterwegs. Von 10 Radfahrern haben höchstens 3 Licht an. Und das selbst bei der neuesten Technik, die noch nicht einmal Muskelkraft benötigt.
Aber das schlimme ist, das selbst die Polizei nichts dagegen unternimmt. Ich habe selbst schon gesehen, wie ein Radfahrer ohne Licht aus einer Fussgängerzohne kommend bei Rot über die Ampel fuhr, und ein Streifenwagen stand 10 meter weiter und es ist kein Polizist ausgestiegen. Wenn ich dies mit meinem Auto gemacht hätte, würde ich am nächsten Tag in der Zeitung stehen
Mir selbst ist es schon passiert, das ich einen Radfahrer mit meinem TC2 vom Rad geholt habe. Das war allerdings im hellen. Der Radfahrer (19, mit Autoführerschein) befuhr einen Bürgersteig in verkehrter Richtung. Der Radfahrer verletzte sich beim Sturz. Ich habe kein Strafverfahren wegen Körperverletzung erhalten, da der Radfahrer zu 75% selbst Schuld am Unfall war. 25% musste ich mir wegen des Betriebsrisikos anrechnen lassen. Ich muss dazu sagen, das ich einen guten Anwalt hatte
Radfahrer.... ja nee, iss klar nä.
Grüße aus Paderborn, Bernd
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gern behalten.