12.12.2008, 13:37
Zitat:Ja nee is klar ...Dann würd ich gerne mal wissen, wer denn die Ausnahmen sowohl machen kann als auch macht.
Den "77er" Nachrüstkatalysatoren liegt beispielsweise immer ein ordentliches Abgasgutachten zu Grunde, da sollten Ausnahmen kein Problem sein. Bei einem "Rußfilter", der nie irgendwo seine Tauglichkeit amtlich nachgewiesen hat, sieht das schon anders aus ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)