12.12.2008, 11:01
Hallo Christian,
gut ermittelt, aber es gibt noch eine gute Nachricht. Für G-Kat Nachrüstysteme (die zur Erlangung der Schadstoffschlüsselnummer 77 führen) kann weiterhin eine Änderungsabnahme nach §19.3 mit Änderung der Schadstoffschlüsselnummer erfolgen, auch wenn ein Teilegutachten vorliegt. Der Grund hierfür ist in einer Ausnahmeverordnung geregelt worden.
Gruß, Roland
gut ermittelt, aber es gibt noch eine gute Nachricht. Für G-Kat Nachrüstysteme (die zur Erlangung der Schadstoffschlüsselnummer 77 führen) kann weiterhin eine Änderungsabnahme nach §19.3 mit Änderung der Schadstoffschlüsselnummer erfolgen, auch wenn ein Teilegutachten vorliegt. Der Grund hierfür ist in einer Ausnahmeverordnung geregelt worden.
Gruß, Roland
"Vermerke des Herstellers: BMW = FREUDE AM FAHREN = BMW" (Zitat aus original Fahrzeugbrief (m)eines BMW 1602 von 1973)