12.12.2008, 10:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2008, 10:28 von ...christian.)
Hi Thorsten,
ich selber bin mit einem G-Kat-Nachrüstsatz für meinen Audi betroffen, daher habe ich mich schon etwas länger damit beschäftigen müssen.
Die gute Nachricht vorweg: Die meisten Euro2-Regler sind davon nicht betroffen, da, bzw. wenn sie eine ABE gemäß §22 STVZO haben, diese Systeme können weiterhin eingebaut und eingetragen werden und führen auch zu entsprechenden Steuereinstufungen und Umweltplaketten.
Meines Wissens betrifft die TÜV/Dekra-Anweisung nur Abgasregelsysteme, welche über ein Teilegutachten nach §19.3 STVZO eingetragen wurden.
Die bisherige Praxis, dass neben der Eintragung auch der Abgasschlüssel geändert wurde war wohl rechtlich nicht eindeutig zulässig. bzw. unzulässig. Diese nun geschlossene "Lücke" haben wohl einige Anbieter gezielt ausgenutzt (u.a. weil die Gutachtenerstellung deutlich billiger war, als bei einer ABE nach §22).
Folge: Solche Abgasregelsysteme können weiterhin eingebaut werden und eingetragen werden. Es folgt allerdings keine bessere Einstufung in der Kfz-Steuer und wahrscheinlich (mir liegen da widersprechende Aussagen vor) auch keine bessere Einstufung bezüglich der Umweltplakette.
Das ist zumindest der mir bekannte Stand vom 3.12.
ich selber bin mit einem G-Kat-Nachrüstsatz für meinen Audi betroffen, daher habe ich mich schon etwas länger damit beschäftigen müssen.
Die gute Nachricht vorweg: Die meisten Euro2-Regler sind davon nicht betroffen, da, bzw. wenn sie eine ABE gemäß §22 STVZO haben, diese Systeme können weiterhin eingebaut und eingetragen werden und führen auch zu entsprechenden Steuereinstufungen und Umweltplaketten.
Meines Wissens betrifft die TÜV/Dekra-Anweisung nur Abgasregelsysteme, welche über ein Teilegutachten nach §19.3 STVZO eingetragen wurden.
Die bisherige Praxis, dass neben der Eintragung auch der Abgasschlüssel geändert wurde war wohl rechtlich nicht eindeutig zulässig. bzw. unzulässig. Diese nun geschlossene "Lücke" haben wohl einige Anbieter gezielt ausgenutzt (u.a. weil die Gutachtenerstellung deutlich billiger war, als bei einer ABE nach §22).
Folge: Solche Abgasregelsysteme können weiterhin eingebaut werden und eingetragen werden. Es folgt allerdings keine bessere Einstufung in der Kfz-Steuer und wahrscheinlich (mir liegen da widersprechende Aussagen vor) auch keine bessere Einstufung bezüglich der Umweltplakette.
Das ist zumindest der mir bekannte Stand vom 3.12.
Cheers
Christian
3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere. :)
Christian
3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere. :)