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Fahrzeugbrief und Schein sind weg....
#13
Hallo,
ich bin da ebenfalls im Thema. Die neuen Dokumente kann nur der Halter / Besitzer falls bekannt / lebend! selbst beantragen. Anderenfalls muss ein Alleinerbe / die Erben mit Erbscheinen nachweisen dass sie über das Fahrzeug verfügen dürfen, Sterbeurkunde ist ebenfalls erforderlich! Dann die üblichen Dinge wie AU / HU und Versicherung, Perso und die Zulassung kann beginnen...
Gruß Daniel
Gruß Daniel
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Fahrzeugbrief und Schein sind weg.... - von 327eta - 13.09.2008, 23:29



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