05.03.2008, 01:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.2008, 01:41 von punkrentner.)
Der Verkauf erfolgt Unter Ausschluß jeglicher Garantie, Gewährleistung und Sachmangelhaftung, wie ausgiebig besichtigt, gesehen und probegefahren.
Wandlung und Rücknahme ausgeschlossen! Aufgrund des Fahrzeugalters und mehrer Vorbesitzer stellen sämtliche Angaben des Kaufvertrages keine zugesicherten Eigenschaften im rechtlichen Sinne dar! (Hinweis: Solange der Gesetzgeber nicht definiert hat, was und wo ein Unfall beginnt, würde ich niemals ein Fahrzeug als unfallfrei verkaufen) Dem Käufer wird jedoch Gelegenheit gegeben, das Fahrzeug zwecks Prüfung bei einem amtlich vereidigten Sachverständigen vorzustellen. Zahlungsart: Bar bei Übergabe des Rahrzeuges. Heute wurden bei Abschluß des Vertrages .....-€ in bar bezahlt. Restzahlung erfolgt Zug um Zug bei Übergabe des Fahrzeuges. Bei Nichterfüllung des Kaufvertrages seitens des Käufers werden 15% des Kaufpreises als Schadensersatz vereinbart. Es wurden keine mündlichen Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen getroffen.
Wandlung und Rücknahme ausgeschlossen! Aufgrund des Fahrzeugalters und mehrer Vorbesitzer stellen sämtliche Angaben des Kaufvertrages keine zugesicherten Eigenschaften im rechtlichen Sinne dar! (Hinweis: Solange der Gesetzgeber nicht definiert hat, was und wo ein Unfall beginnt, würde ich niemals ein Fahrzeug als unfallfrei verkaufen) Dem Käufer wird jedoch Gelegenheit gegeben, das Fahrzeug zwecks Prüfung bei einem amtlich vereidigten Sachverständigen vorzustellen. Zahlungsart: Bar bei Übergabe des Rahrzeuges. Heute wurden bei Abschluß des Vertrages .....-€ in bar bezahlt. Restzahlung erfolgt Zug um Zug bei Übergabe des Fahrzeuges. Bei Nichterfüllung des Kaufvertrages seitens des Käufers werden 15% des Kaufpreises als Schadensersatz vereinbart. Es wurden keine mündlichen Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen getroffen.
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)