15.01.2008, 18:46
Hallo,
so, ich habe mittlerweile mit einem befreundeten Anwalt gesprochen.
Er wird die Käuferin schriftlich über ihre kaufvertraglichen Nebenpflichten (hier sachgemäße und richtige Bewertung) belehren und die einvernehmliche Rücknahme der Bewertung einfordern.
Mal sehen, was jetzt passiert...
so, ich habe mittlerweile mit einem befreundeten Anwalt gesprochen.
Er wird die Käuferin schriftlich über ihre kaufvertraglichen Nebenpflichten (hier sachgemäße und richtige Bewertung) belehren und die einvernehmliche Rücknahme der Bewertung einfordern.
Mal sehen, was jetzt passiert...
BMW Diesel alltags, Roadster sonn(ig)tags
Viele Grüße, Peter
Viele Grüße, Peter