09.10.2007, 17:42
Das indirekte Tempolimit haben wir doch schon jahrelang - wird bei Unfallbeteiligung ein höheres Tempo als die Richtgeschwindigkeit festgestellt, droht zumindest eine Teilschuld.
Also, falls man auf der linken Spur mit 160 angeschmirgelt kommt und der litauische Sattelzug meint, ohne zu blinken den niederländischen Wohnmobilisten überholen zu müssen, ist man bei Aufprall mit dran!
Weiß das Datum und den genauen Wortlaut dieses Urteils zwar nicht, aber mindestens 10 Jahre alt ist der Spruch mit Sicherheit.
Sollte man wissen, finde ich.
"I don´t want to belong to any Club that will accept me as a member" - GROUCHO MARX