Nochmal: So wie es im Moment aussieht, ist durch die abweichende Beschlussfassung wegen des H-Kennzeichens der gesamte Vorgang zurück an die Bundesregierung gegangen, der Bundesratsbeschluß lautet wie folgt:
Mit anderen Worten: Die Zustimmung zur grünen Plakette für 01, 02 und 77 wird nur dann wirksam, wenn der Bund auch die 98 von den Fahrverboten ausnimmt. Daß er das nicht zu tun gedenkt, ist ein alter Hut. Also gibt es vermutlich erst einmal keine Plaketten für 01, 02 und 77.
Zitat:Erste Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem
Beitrag zur Schadstoffbelastung)
Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
Zu Artikel 1 Nr. V (Anhang 3 Nr. 5 und 10 - neu - (zu § 2 Abs. 3))
In Artikel 1 ist Nummer V wie folgt zu fassen:
'V. Anhang 3 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
"5. ... wie Vorlage ..."
b) Der abschließende Punkt in Nummer 9 wird durch ein Komma ersetzt und
folgende Nummer 10 angefügt:
"10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die
ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
führen." '
Mit anderen Worten: Die Zustimmung zur grünen Plakette für 01, 02 und 77 wird nur dann wirksam, wenn der Bund auch die 98 von den Fahrverboten ausnimmt. Daß er das nicht zu tun gedenkt, ist ein alter Hut. Also gibt es vermutlich erst einmal keine Plaketten für 01, 02 und 77.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)