21.09.2007, 09:44
Zitat:Wenn diese Person unter 18 Jahre alt ist, vertreten die gesetztlichen (nicht die biologischen) Eltern die jeweiligen Interessen.
Wenn diese Person entmündigt wurde, vertritt ein Vormund die Interessen der Person.
Ganz so einfach ist es wiederum auch nicht.
Grundsätzlich stimmt das so schon ABER: Um sicherzustellen, dass die Eltern das sind immer die biologischen (bis auf im Falle einer Adoption, wo rechtlich gesehen die Fiktion einer Elternschaft hersgestellt wird), sonst sind es die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetztlichen Vertreter, hat bei Dingen die nicht Geschäfte des täglichen Lebens sind, das Jugendamt / Vormundschaftsgericht die Aufsicht, dass nicht zum Nachteil des Kindes gehandelt wird.
Beispiel Verkauf eines geerbten Grundstücks.
Zitat: So eine einfache Sache wird so kompliziert gemacht
Deutschland, deine Bürokraten...
Klar, irgendwie müssen die ganzen Juristen ja finanziert werden.
Wo kämen wir denn hin wenn alle alles verstehen würden.
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