Zitat:Nachtrag zum Unfall:"Über diese Brücke gehe ich nicht!"
Die Versicherung des "Geisterfahrers" verweigert den Angehörigen der getöten Unfallopfern eine Entschädigung.
"Es handelt sich in dem beschrieben Fall um ein vorsätzliche Tat, damit hat der Geisterfahrer seinen Versicherungsschutz verloren."
Leider auch die Opfer bzw. deren Angehörige.
Bei einfacher "Geisterfahrt" ohne suizid Absicht währen alle Verkehrteilnehmer / und Opfer entschädigt worden.
Soll heißen: Die Versicherungen weigern sich erst einmal generell, zu zahlen. Das machen sie schon aus Gewohnheit. Ich erlebe gerade selbst so einen Fall. Glasklare Schuldfrage und die Versicherung sagt "Njet!" Die lassen sich inzwischen die haarsträubensten Argumente einfallen, um nicht zahlen zu müssen. Und wenn sie später doch zahlen müssen, habe sie zumindest auf diese Weise Zinsen gespart.
In den o.g. Fall sage ich nur: "Anwalt einschalten." Egal, ob Vorsaatz oder nicht. Schließlich werden in diesem Fall die Angehörigen bestraft, leider nicht der Verursacher. Denn der hat sich "aus dem Staub gemacht."
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
Eine Erältung hätte auch gereicht.