17.07.2007, 22:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2007, 22:08 von BenediktXVI.)
Nachtrag zum Unfall:
Die Versicherung des "Geisterfahrers" verweigert den Angehörigen der getöten Unfallopfern eine Entschädigung.
"Es handelt sich in dem beschrieben Fall um ein vorsätzliche Tat, damit hat der Geisterfahrer seinen Versicherungsschutz verloren."
Leider auch die Opfer bzw. deren Angehörige.
Bei einfacher "Geisterfahrt" ohne suizid Absicht währen alle Verkehrteilnehmer / und Opfer entschädigt worden.
Die Versicherung des "Geisterfahrers" verweigert den Angehörigen der getöten Unfallopfern eine Entschädigung.
"Es handelt sich in dem beschrieben Fall um ein vorsätzliche Tat, damit hat der Geisterfahrer seinen Versicherungsschutz verloren."
Leider auch die Opfer bzw. deren Angehörige.
Bei einfacher "Geisterfahrt" ohne suizid Absicht währen alle Verkehrteilnehmer / und Opfer entschädigt worden.
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