06.07.2007, 19:01
Zitat:IMHO wurde der TC4 von BMW verkauft und als Neuwagen (jedenfalls die meisten Autos) inkl. dem Cabrioumbau an die Kunden ausgeliefert. Da greift meiner Meinung nach nix mit "nachträglich".
Und da nach Wiederbeschaffungswert abgerechnet wird, wirst Du eh keine hohen Summen von der Versicherung bekommen - da die TC4 sehr günstig zu bekommen sind
Da ich nicht bei Regen und Schnee fahre, sehe ich die Chance eines Totalverlustes durch mein Verschulden als äusserst gering an und habe deshalb mit Teilkasko versichert. Und dank meiner neuen Bremsanlage besteht wohl eher die Gefahr, dass mir einer in den Kofferraum scheppert. :
wie oben geschrieben der unterschied zwischen TK und VK sind bei mir 40€ im jahr darauf ist dann gesch....
seit wann sind TC4 günstig
da nach wiederbeschaffungswert abgerechnet wird, ist es genau das problem wegen der stückzahl wird die versicherung dann nach zeitwert abrechnen wollen.
ich will aber nicht den zeitwert einer limousine haben sondern von nem TC4 den wiederbeschaffungswert.
werd ich wohl ein gutachten machen lassen müssen und einreichen.