31.05.2007, 02:36
Zitat:Die Zulssungsstelle meldet das dem Finanzamt automatisch.Dann müßte aber zumindest das Finanzamt einen Erhebungsbescheid mit vermerkter Verrechnung zuschicken.
Weitere theoretische Möglichkeit: Das Fahrzeug wurde an einem 10.04. auf Dich zugelassen, so dass es keine Erstattung gibt.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
Eine Erältung hätte auch gereicht.