28.05.2007, 12:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2007, 13:13 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat:Aber ich denke einmal, dass es auf das Selbe hinausläuft.Hallo Jürgen,
leider nein. Ein E30 im originalen Auslieferungszustand mit minimalen Veränderungen
erfüllt nämlich ebenso die Kriterien für ein H-Kennzeichen, wie Testarossa Breitbauten
und Kirmesbuden mit Fusseltuning aus dem D&W Regal.
Genaugenommen gelten auch solche Veränderungen als zeitgenössische Umbauten,
wobei man über die Erhaltungswürdigkeit solcher Fahrzeuge sicherlich geteilter
Meinung sein kann, Zeitzeugen hin oder her.
Gruß Uwe