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Hallochen,
ich will beim Audi die Saison von 12-3 auf 11-4 verlängern. Neue Kennzeichen und geänderten Versicherungsvertrag habe ich.
-> Eigentlich müsste ich doch zum Ummelden jetzt schon mit den ungestempelten Kennzeichen direkt zum Amt fahren dürfen, oder?
Cheers
Christian
3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere. :)
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19.11.2008, 17:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.11.2008, 17:05 von Lutz.)
Du darfst auf direktem Weg von zu Hause zur Zulassungsstelle fahren. Du solltest allerdings die Versicherungsdoppelkarte mit dabei haben.
Nachtrag: Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug montiert sein.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
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19.11.2008, 21:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2008, 00:43 von asc.)
@ ich will beim Audi die Saison von 12-3 auf 11-4 verlängern. Neue Kennzeichen und geänderten Versicherungsvertrag habe ich.
Hallo Christian,
warum willst Du mit dem Fahrzeug zum SVA fahren ?
Ummeldungen sind auch ohne Fahrzeug möglich.
@ -> Eigentlich müsste ich doch zum Ummelden jetzt schon mit den ungestempelten Kennzeichen direkt zum Amt fahren dürfen, oder?
Je nach Versicherung beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zulassung.
Zur Not kennst Du doch jemanden, der immer gültige Kennzeichen für alle nicht zugelassenen Fahrzeuge hat.
Gruß Ralf
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Moin!
In Baden Würtemberg bespielsweise, da darf man sogar OHNE Kennzeichen zum Landratsamt, bzw. Zulassungsstelle, fahren!
euer
touringfan
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Hallo CHristian,
ich bin mir da nicht sicher, ob das zulässig ist. Was sicher ist, ist dass man nach einer Abmeldung auf direktem Wege nach Hause fahren darf ( mit ausgestempelten Kennzeichen ) Am Besten: Kennzeichen neu und alt schnappen, Papiere dazu und zum Amt, aber mit anderen Mitteln
Gruß Daniel
Gruß Daniel
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Zitat:ich will beim Audi die Saison von 12-3 auf 11-4 verlängern. Neue Kennzeichen und geänderten Versicherungsvertrag habe ich. -> Eigentlich müsste ich doch zum Ummelden jetzt schon mit den ungestempelten Kennzeichen direkt zum Amt fahren dürfen, oder?
Hallo,
dieser Sachverhalt ist geregelt im § 23 Abs. 4 der Stvzo -
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Gruß Uwe
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Zitat:Je nach Versicherung beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zulassung.
>Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Bremssonderuntersuchung oder Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden,
sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfaßt sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Zulassungszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des Halbsatzes 1. Die Zulassungsstelle kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.
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