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H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - Druckversion

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H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - Lucky 316 - 18.08.2009

Hallo e21 Fans.
Ich hab folgende Frage: Was darf nach einer H-Zulassung am Fahrzeug noch verändert werden?
Ich würde meinen 316 gerne neu lackieren (in schwarz oder weiß) und ein Sonnendach einbauen. Ist ja eigentlich zeitgemäß oder??
Darf ich das oder ist dann die H Zulassung futsch?

Also 316 ; 1978 ; seit 2008 mit H Kennzeichen

Gibt es da Erfahrungen?

Danke und viele Grüße aus BM.


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - Ralf - 18.08.2009

Farbe ist egal, Sonnendach ist etwas, was mit dem Prüfer abgesprochen werden muss. Streng genommen muss es in den ersten 10 Jahren eingebaut worden sein, um nicht mit den H-Kennzeichen zu kollidieren. Und eigentlich ist es in dieser Fahrzeugkategorie auch nicht wirklich zeitgenössisch, sowas benutzte man damals eigentlich nur, wenn ein Schiebedach nicht zur Verfügung stand und das Auto noch igendwie auf seine alten Tage billig aufgepeppt werden sollte...


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - EE Targa - 18.08.2009

Der Einbau eines Sonnendaches dürfte, unabhängig von der H-Zulassung, zu einem massiven Wertverlust des Autos führen....


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - Ralf - 18.08.2009

... der Farbwechsel aber auch.


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - jekyll66 - 18.08.2009

(18.08.2009, 10:28)Ralf schrieb: ... der Farbwechsel aber auch.

...ich denke, da kommt es darauf an, wie und in welchem Umfang es gemacht wird....

Ich kann jedenfalls nicht behaupten, dass der Farbwechsel an meinem TC negative Auswirkungen hatte....er hat aber auch nicht mehr den geringsten mm² der alten Farbe behalten.

Ich gebe Dir aber insofern Recht: Umso älter das Fahrzeug wird, um so interessanter/wertvoller wird auch der original-Auslieferungszustand Zwinker


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - Didi301073 - 22.08.2009

Huhu !^^

Zum H - Kennzeichen kann man nur sagen, das es im Ermessen des Gutachters liegt ob er ein H-Kennzeichen zuteilt ! Gibt deswegen auch keine Andwort auf deine Frage ! Am besten fährst Du zu dem Verein deines Vertrauen und redest mit dem geschulten Gutachter und klärst alles vorher ab !

Dann hast auch keine Probleme mit dem H - Kennzeichen !

MFG Didi


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - Ulli K. - 04.10.2009

Hallo zusammen,

das H-Kennzeichen beschäftigt mich für meinen Baur TC1 Erstzulassung 18.12.1980 nun ja auch alsbald...

Mache mir alllerdings auch so Gedanken über
- Dezente Spurverbreiterung
- Breitere Reifen auf möglichst zeitgemäßen Felgen, z.Z.185/70 13 auf den Original-Mahle BBS, Wunsch wären BBS mit 195/XX 14 oder 15 Zoll
- Neue Stoßdämpfer ggf. mit Federn zur Tieferlegung max. 20 mm
- Sportauspuff "Sebring" wie bei W&N im Angebot

Was meint Ihr, haut das dann noch hin und erfolgt die Eintragung hier (im Kreis Schaumburg) auf das Jahr scharf oder auf den genauene Tag...dann könnte ich ggf. schon im Januar 2010 auf H zulassen...aber eigentlich komme ich ja aus der Orginalo-Ecke


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - Gunna - 04.10.2009

Sollte keine Schwierigkeit sein.


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - volkert - 04.10.2009

Vor Dezember 2010 brauchst du nicht zur H-Abnahme antreten. Im Januar 2010 wird es wohl noch nichts werden. Ist jedenfalls hier so.

Gruß,

Volkert


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - oli - 04.10.2009

Bei uns in Oberhausen zählt auch nur der Tag...... nicht das Jahr .


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - Ralf - 04.10.2009

Seit dem 1.4.2007 ist der Zuteilungs-Zeitpunkt bundeseinheitlich gesetzlich geregelt: Frühestens (taggenau) 30 Jahre nach der Erstzulassung. Bei Fahrzeugen, die gebraucht aus Ländern importiert wurden, die nur das Jahr der Erstzulassung in den Fahrzeugpapieren festhalten, wird als Datum der 1.7. festgelegt. Das H-Gutachten kann man allerdings schon etwas vorher machen lassen, damit man am "Geburtstag" direkt zum Amt gehen kann.


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - Ulli K. - 05.10.2009

Na dann besteht ja keine Eile...danke für Eure Antworten....


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - Thoster - 12.10.2009

Jup,

bei mir kommt der Tüv nur Donnerstags und Freitags wurde mein TC1 erst 30. Mann war das ein Theater! Der Wollte mir 12 Stunden bevor das Fahrzeug 30 wird keine Papiere ausfertigen, obwohl ich frühstens einen Tag später erst zur Zulassungsstelle hätte können.
Freitags morgens hat dann meine Frau die Papiere bekommen und hat ihn pünktlich zum Wochenende (diesen Juli 2009) zu gelassen. Smile

Zum Zubehör?

Haben die Felgen oder das Lenkrad ect. ein Gutachten oder ABE aus der Zeit des E21 ist es kein Problem. Sollte hier etwas moderneres Vorliegen hast schlechte Karten.
Selbst Artikel die es damals schon gab und heute neu produziert werden, aber "neue" Papiere" mit neuem Datum bekommen haben, bekommst eigentlich kein H-Kennzeichen damit.


RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - Ralf - 12.10.2009

Hallöchen,
wobei man bei alledem sagen muss, dass es extrem auf den Prüfer ankommt. So gibt es Prüfer, die beispielsweise bei einem Sportlenkrad auf einen schriftlichen Nachweis des Alters bestehen (Eintrag in die Fahrzeugpapiere, Kaufbeleg o.ä.), anderen reicht es, wenn es das betreffende Lenkradmodell belegbar (oder ihrer Erinnerung nach) spätestens 10 Jahre nach Fahrzeugproduktion gegeben hat.
Bei alledem hilft nur eins: Ein paar Prüfer abklappern, sich mit ihnen gepflegt unterhalten und dann sich einen ausgucken, der vernünftig ist. Ein "ich trag Dir alles ein" Prüfer rächt sich spätestens nach 24 Monaten, wenn man dann keinen TÜV mehr bekommt, ein Erbsehzähler macht nur Ärger. Die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte. Und wenn man einen vernünftigen Prüfer mit Hirn und Augenmerk gefunden hat, bespricht man seine Änderungswünsche im Vorfeld mit ihm. Das vermeidet Stress, Ärger und Rennerei.
Grüße
Ralf