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Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Druckversion

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+--- Thema: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... (/showthread.php?tid=5757)

Seiten: 1 2


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Thoster - 28.11.2006

Zitat: meist muss man hierzu auch das 18 Lebensjahr vollendet haben.

Also das wäre mir neu?

Wenn ich will kann ich mir auf der ganzen Welt irgentwelche E-Mail Adressen her holen. Mein aktueller Stand liegt bei 5 verschiedenen Email-Adressen bei 5 verschiedenen Anbietern Fettes Grinsen


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - M3-Markus - 28.11.2006

Das war doch mit diesem "Taschengeldparagraphen" im BGB, das der minderjährige Käufer keinen rechtsgültigen Vertrag beim Kauf geschlossen hat weil er ebend Minderjährig ist. Eltern können doch dann den angehenden Vetrag wiederrufen- oder irre ich mich da?

Jedenfalls wollen die von Dir 60,00 Euros, und die müssen "Die" ersteinmal von Dir kriegen...........und das kann ja unter Umständen sehr sehr laaaaange Dauern Zwinker

Ich meine damit, wenn "Die" Dich wircklich festnageln können und Du zahlen musst, gehste hin und zahlst in einer Ratenzahlung jeden Monat X,00 Euro.
Damit bist Du dann ja Zahlungswillig, aber ärgerst "Die" dann auch ein bisschen.

Da ich auch kein Rechtsexperte bin, gebe ich hiermit keinen Rechtsbeistand..........mannoman bürokratisches Germanien
Gruß Markus




RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - MGV - 28.11.2006

Zitat:Das war doch mit diesem "Taschengeldparagraphen" im BGB, das der minderjährige Käufer keinen rechtsgültigen Vertrag beim Kauf geschlossen hat weil er ebend Minderjährig ist. Eltern können doch dann den angehenden Vetrag wiederrufen- oder irre ich mich da?

Der auch als "Taschengeldparagraph" bezeichnete Paragraph 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches sagt aus, daß ein Vertragsschluß (zweiseitiges Rechtsgeschäft) mit einem Minderjährigen ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (z.B.Eltern) nicht von Anfang an unwirksam ist, wenn die Vertragsleistung des Minderjährigen mit Mitteln (z.B. Taschen-Geld, Azubi-Vergütung eventuell auch) bewirkt wird, die ihm zur freien Verfügung oder zum Zweck der Erfüllung des Vertrages von Dritten (z.B. Oma, Opa, ) zur Verfügung gestellt wurden. Erbringt der Minderjährige die Gegenleistung also aus den genannten Mitteln, und will er den Vertrag, können die gesetzlichen Vertreter sich nicht auf die fehlende Zustimmung berufen oder eine vorherige Einwilligung widerrufen. Wer Taschengeld gibt oder Azubi-Vergütung belässt, muß einfach davon ausgehen, daß der Minderjährige "normale" Käufe tätigt, zu denen z.B. auch der Abschluß einer Lebensversicherung zählen kann....
Reduzieren wir die Vorschrift auf ihren Sinn und Zweck.. keinem Kioskbetreiber ist es zuzumuten, daß er den "kleinen Robert" beim Einkauf von Fußball-Paninibildchen fragt, ob er die Zustimmung der Eltern hat. Das wäre absolut weltfremd oder? Er darf davon ausgehen, daß Robert das Geld so verwenden darf. Und das auch, wenn die Eltern später kommen und behaupten, für so einen "Schund" dürfte Robert sein Geld nicht ausgeben. Wenn Robert die Bildchen will....

Nichtsdestotrotz könnten die Eltern , da Robert den Vertrag ja nicht will, versuchen, sich auf die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages zu berufen und die Genehmigung verweigern. Falls unerlaubte Handlung (Täuschung über das Alter vielleicht?) des Minderjährigen vorliegt könnten daraus Ansprüche erwachsen...

Robert, hast Du die Fristen wegen des Widerrufsrechts und die Sache mit dem Bestätigungsmail geprüft? Thema Beweislast bleibt in allen Fällen zu klären.

Gruß

Martin


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Kai600 - 28.11.2006

Zitat:Da ich auch kein Rechtsexperte bin, gebe ich hiermit keinen Rechtsbeistand..........mannoman bürokratisches Germanien
Gruß Markus

Das "Rechtsberatungsgesetz" stammt noch vom großgermanischen "Föhrer".... (etwa 1934)


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Ralf - 28.11.2006

Jaja, ist schon erschreckend, wer immer noch klammheimlich die Macht im Staate hat - vor allem, wenn man überlegt, aus welchem Grund dieses Rechtsberatungsgesetz erlassen wurde...


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Anonymer User - 28.11.2006

Zitat:Jaja, ist schon erschreckend, wer immer noch klammheimlich die Macht im Staate hat - vor allem, wenn man überlegt, aus welchem Grund dieses Rechtsberatungsgesetz erlassen wurde...

jaja, irgendwo bei §4 oder §5 klafft 'ne Lücke....

Da kann wohl nur die EU helfen (damit wir uns bei unseren Assoziationen etc. die Disclaimer sparen können).


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - M3-Markus - 28.11.2006

Zitat:
Zitat:Da ich auch kein Rechtsexperte bin, gebe ich hiermit keinen Rechtsbeistand..........mannoman bürokratisches Germanien
Gruß Markus

Das "Rechtsberatungsgesetz" stammt noch vom großgermanischen "Föhrer".... (etwa 1934)

DER IS SCHON LANGE IM GRUSELKABINETT VON MADAME TUSSAUDS/LONDON; UND HAT NICHTS MEHR IM DEUTSCHEN GESTZESTEXT ZU SUCHEN!!!
DAS SOLLTEN AUCH DIE GESETZTGEBER MAL LANGSAM MERKEN.
ABER ES BRINGT BESTIMMT WIEDER NE MENGE AN GELD EIN Zwinker Achtung, Ironie

GRUß MARKUS


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Robert - 28.11.2006

Zitat:DER IS SCHON LANGE IM GRUSELKABINETT VON MADAME TUSSAUDS/LONDON; UND HAT NICHTS MEHR IM DEUTSCHEN GESTZESTEXT ZU SUCHEN!!!
DAS SOLLTEN AUCH DIE GESETZTGEBER MAL LANGSAM MERKEN.
ABER ES BRINGT BESTIMMT WIEDER NE MENGE AN GELD EIN Zwinker Achtung, Ironie

GRUß MARKUS

Der war gut
Fettes Grinsen Fettes Grinsen Fettes Grinsen

@Kai

Zitat:das kann aber auch in die Hose gehen.

Inwiefern?



RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Kai600 - 28.11.2006

Zitat:
Zitat:
Zitat:Da ich auch kein Rechtsexperte bin, gebe ich hiermit keinen Rechtsbeistand..........mannoman bürokratisches Germanien
Gruß Markus

Das "Rechtsberatungsgesetz" stammt noch vom großgermanischen "Föhrer".... (etwa 1934)

DER IS SCHON LANGE IM GRUSELKABINETT VON MADAME TUSSAUDS/LONDON; UND HAT NICHTS MEHR IM DEUTSCHEN GESTZESTEXT ZU SUCHEN!!!
DAS SOLLTEN AUCH DIE GESETZTGEBER MAL LANGSAM MERKEN.
ABER ES BRINGT BESTIMMT WIEDER NE MENGE AN GELD EIN Zwinker Achtung, Ironie

GRUß MARKUS

ich will ja nicht das alte falsche Märchen bemühen, Hitler hätte Deutschalnd die Autobahnen beschert (vgl. "HaFraBa"), daher verweise ich auf Scheck- und Wechselgesetz (beide etwa 1933/34)...


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Ralf - 28.11.2006

Und das Ladenschlußgesetz ...


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - M3-Markus - 28.11.2006

@Kai600

Mach mal bitte den Erklärbär für extra langsame:

Was ist "HaFraBa" HausFrauenBadetag isset wohl nicht -oder? Fettes Grinsen

Gruß Markus


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Anonymer User - 28.11.2006

Immerhin kommt nächstes Jahr das Rechtsberatungsgesetz in die
die Mottenkiste und mit dem dann gültigen neuen Rechtsdienstleistungs-
gesetz darf dann auch quasi jedermann nicht nur mehr bloß
freie Assoziation betreiben sondern auch juristischen Rat geben.

Ich wage jedoch zu bezweifeln, daß dies zu mehr Einfachheit und
geschweige denn Rechtsfrieden führen wird.
Die Folgen einer unfachmännischen und damit vermutlich auch häufiger
unkorrekten Rechtsberatung werden wohl in vielen Fällen dazu führen,
daß der Gang zum qualifizierten Juristen nachher erst recht beschritten werden muß.

Aber zweifelsohne paßt jenes Rechtsdienstleistungsgesetz zur
"Geiz ist geil"-Mentalität in Deutschland. Gulp


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Wolle - 28.11.2006

... :login-Knopf-drück: Fettes Grinsen


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Ralf - 29.11.2006

Zitat:Was ist "HaFraBa" HausFrauenBadetag isset wohl nicht -oder? Fettes Grinsen

Das war die geplante erste "richtige" Autobahn von Hamburg über Frankfurt nach Basel...


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Kai600 - 29.11.2006

Zitat:
Zitat:Was ist "HaFraBa" HausFrauenBadetag isset wohl nicht -oder? Fettes Grinsen

Das war die geplante erste "richtige" Autobahn von Hamburg über Frankfurt nach Basel...

...und weil's dem Führer peinlich war, dass die Idee gar nicht von ihm war, er aber unbedingt als geistiger Vater der RAB gelten wollte, wurde Frankfurt von jeglichen Reichsautobahnbehörden frei gehalten. Die hatten ihren Sitz woanders - ich meine in Nürnberg - "Hauptstadt der Bewegung" oder so (man korrigiere mich wenn ich hier falsch liege.


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - 6driver - 29.11.2006

@ Baur Stuttgart

schau mal , hab ich gerade heute bei Stiftung Warentest gelesen.

http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1448575/1448575.html

Vielleicht hilft`s ja noch
Viele Grüße
Andreas


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Robert - 29.11.2006

Zitat:@ Baur Stuttgart

schau mal , hab ich gerade heute bei Stiftung Warentest gelesen.

http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1448575/1448575.html

Vielleicht hilft`s ja noch
Viele Grüße
Andreas

Ich danke dir erstmal! Das nützt alle Fälle noch etwas...

Zitat:Leider ja: Wer auf der Seite nach unten scrollt, findet eine Preisangabe. Ein Trick, den zahllose Seiten nutzen: schuldentipps, genealogie, testcars, Sternzeichen, Intelligenztests, Lehrstellen – die Liste lässt sich ewig verlängern. Immer entsteht der Eindruck, alles sei gratis. Doch im Kleinge­druck­ten stehen saftige Preise.

Wie bist darauf gestoßen? Danke nochmal Smile

Grüße,
Robert


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - 6driver - 29.11.2006

Zitat:@ Baur Stuttgart

Wie bist darauf gestoßen? Danke nochmal Smile

..reiner Zufall . Mußte heute mit dem Zug nach Stuttgart. Und weil in der Zeitschrift mehrere Dinge getestet wurden die mich derzeit interessieren,
habe ich sie einfach mal gekauft....und da stand halt der kleine Beitrag drin...

Viele Grüße
Andreas






RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Robert - 29.11.2006

Dank dir nochmal Andreas! Zwinker