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Film heute Abend
#21
Noch besser: Der Anwalt der Familie der verunglückten Frau war zum damaligen Zeitpunkt auch mein Anwalt gewesen! Dies erfuhr ich in der DOKU, welche, diesen einen Fall behandelnd, vor zwei Jahren im dritten Programm gezeigt wurde!! Am nächsten Tag habe ich mich sofort mit meinem Anwalt in Verbindung gesetzt, um ihm meine Erfahrungen zu schildern!! Er erklärte mir kurz, das das für Ihn eben einmal mehr ins Bild passe, aber rein rechtlich in seinen Fall nicht einbringbar wäre......Um den Sarkasmus auf die Spitze zu treiben: Genau dieser Anwalt wurde letzte Woche in einer Bruchsaler Tiefgarage mit einer Schnellfeuerwaffe von einem Mann, Mitte 60, erschossen!! Über das Motiv konnte ich bisher noch nichts in Erfahrung bringen! Der Todesschütze wurde jedoch zwei Tage später tot in seinem Auto in einem Nachbarort aufgefunden. Was soll man darüber nun denken??
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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#22
Zitat:Um den Sarkasmus auf die Spitze zu treiben: Genau dieser Anwalt wurde letzte Woche in einer Bruchsaler Tiefgarage mit einer Schnellfeuerwaffe erschossen! Was soll man darüber nun denken??


. . . daß Du Dir vielleicht einen neuen Anwalt suchen mußt . . . ! Fettes Grinsen Fettes Grinsen Fettes Grinsen


Achtung, Ironie
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#23
Hm...

sehr seltsam. Aber interessant ist es in jedem Falle.

Gruß

Christian
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#24
Es muss ja sich nicht zwingend um "meinen Freund" vom Frühjahr 2003 handeln!! Zwinker

Aber es ist schon seltsam, wie schnell der Fall abgehakt wurde, obwohl der Testfahrer Rolf W. seine Unschuld beteurte und ihm eine schuldhafte Beteiligung an diesem Unfall nie wirklich nachgewiesen werden konnte! Herrje!

Verurteilt wurde er, (mehr oder weniger in einem reinen Indizienprozess) trotzdem! darüber hinaus: Seinen Job bei MB war er los! Aus seinem Wohnort ist er ebenfalls mehr oder weniger unfreiwillig weggezogen! Traurig

Irgendwie hatte wohl niemand so recht Interesse daran, seinen direkten Vorgesetzten zu durchleuchten!! Traurig Es ist sehr auffallend, das in dieser Richtung nie wirklich Gutachter bemüht und Zeugen befragt wurden! Herrje! Gulp
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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#25
So Typen findet man oft auf der Autobahn.
Mir ist morgens gegen 6:15 Uhr in halbwegs flüssigem Verkehrsaufkommen mal fast einer reingerauscht. Um die Uhrzeit sind die Tempolimits zu 98% schon auf 120 km/h. Die linke Spur war weitgehend frei. Ich bin nach einer leichten Kurve mit ca. 125 km/h nach ausreichend langem Blinken (6x) auf die linke Spur gezogen um einen Schleicher zu überholen. Vorm Überholen pflege ich über längere Zeit den Verkehr zu beobachten. Kaum war ich auf de linken Spur sah ich etwas mit Xenon und mit enormer Geschwindigkeit hinter mir auftauchen. Lichthupe ohne Ende. Ich konnte gerade noch wieder nach rechts einschwenken, sonst wäre der mir voll reingerauscht. Hatte beim Vorbeifahren mit Sicherheit noch über 200 km/h drauf!

Dafür hab ich absolut kein Verständnis. Vor allem nicht morgens im Berufsverkehr mit 120 km/h Limit- einfach unverantwortlich. Jetzt ist natürlich die Frage nach der Rechtslage. Für mich ist sie klar.


Im Falle des Testfahrers ist meine Meinung, dass ihn keine Schuld trifft, auch wenn es von der tollen Zeitung der Denkfaulen ohne eigene Meinung anders dargestellt wird. Ich lese sie nicht, da ich mir noch ein wenig Würde und Klasse erhalten will.
Es ist nicht verboten 200 zu fahren. Sofern keine Beschränkung is spricht nix dagegen. Man sollte nur zusehn, dass man de Verkehr überblicken kann.
Wenn sich jemand erschrickt zähle ich des als Fahrfehler mit voller Eigenschuld.
Als Motorradfahrer trainiere ich es mich nicht zu sehr erschrecken zu lassen. Beim Motorradfahren ist es sehr wichtig in solchen Situationen nicht vor Schreck die Bremse zuzuziehen. Und im Auto schadet eine besonnene Reaktion auch nicht.


MfG
Blacky
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#26
ganz unabhängig vonder Frage, wer denn nun damals gefahren ist:

jetzt muss ich mal § 1 der Straßenverkehrsordnung in Erinnerung bringen:

"§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."


Da kann die Dame noch so viel selbst vermasselt haben, mit jedem Stundenkilometer über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (wenn kein anderes Tempolimit gilt) erhöht sich die Betriebsgefahr des Rasers und seine Verantwortlichkeit ... dies kann soweit gehen, dass dadurch das Eigenverschulden des Opfers bis auf 0 reduziert wird ....

so ists halt - und das schon in seit Jahrzehnten gefestigter Rechtsprechung ! Und bei einer fahrlässiger Tötung bleibts auch bei einer Mitschuld des Opfers bei einer Strafbarkeit des Täters ...

Insofern ist - bei dem durch Gutachter geklärten Sachverhalt - es nun mal so - Verschulden des Opfers hin oder her - dass sich der Fahrer des anderen Autos nicht schuldfrei stellen kann ....

Also: Beim nächsten Highspeed- Test immer daran denken:

Noch gibt es zwar kein generelles Tempolimit auf deutschen Straßen .... wenn aber was im High-Speed Bereich (und der beginnt spätestens ab 130 km/h nach deutscher Rechtslage) passiert, dann ist man als Schnellfahrer ganz schnell der der Dumme ....

ein Umstand, auf den leider öffentlich nicht in der gebotenen Eindringlichkeit hingewiesen wird .... nebenbei: Das ist für mich das einzig nachvollziehbare Argument für ein generelles Tempolimit. Der jetzige Zustand ist aus meiner Sicht ein Stück weit Augenwischerei, nach dem Motto: es gibt zwar kein Tempolimit, wenn aber was passiert, kann man sich nicht ernsthaft und erfolgreich darauf berufen ...

vergleicht auch die Rechtslage beim Fahren unter Alkoholeinfluss: man kann mit einem Bier oder zwei noch unter der 0,5 Promillegrenze liegen ... wehe aber, wenn ein Unfall passiert !

Gruß
Martin
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#27
Zitat:jetzt muss ich mal § 1 der Straßenverkehrsordnung in Erinnerung bringen:

"§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."


Da kann die Dame noch so viel selbst vermasselt haben, mit jedem Stundenkilometer über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (wenn kein anderes Tempolimit gilt) erhöht sich die Betriebsgefahr des Rasers und seine Verantwortlichkeit ... dies kann soweit gehen, dass dadurch das Eigenverschulden des Opfers bis auf 0 reduziert wird ....

so ists halt - und das schon in seit Jahrzehnten gefestigter Rechtsprechung ! Und bei einer fahrlässiger Tötung bleibts auch bei einer Mitschuld des Opfers bei einer Strafbarkeit des Täters ...

Gruß
Martin

Hallo,

das sind aber doch zwei paar Schuhe. Die Verkehrsregeln, bzw. Verstöße gegen diese können doch nicht für eine fahrlässige Tötung herhalten.

Das wäre doch so, als wenn du ohne Erlaubniss eine Waffe hast, deswegen aber dann als Mörder verurteilt wird, weil du jemanden erschossen haben solltest?

Natürlich ist das schnelle fahren nicht ohne. Natürlich ista uch dichtes Auffahren zumindest eine Ordnungswidriogkeit. (Aber das wurde ja verschärft, ist das jetzt schon eine Straftat, fragt der Jurastudent? Fettes Grinsen )

Ich meine, klar ein Fahrverbot, oder Punkte usw. wären absolut angemessen gewesen.

Fahrlässige Tötung ist dahingegen ein ganz eigener Straftatbestand. (§ 222 StGB).
Demnach muss handelt es sich um eine Fahrlässige Tötung, wenn jemand durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht. Das ein Mensch zu Tode gekommen ist, steht ja fest. Desweiteren müsste das ganze auch fahrlässig durch einen anderen passiert sein.

So, bei der Fahrlässigkeit gibt es nun 3 verschiedene Definitionen.

1. Fahrlässigkeit: Die ungewollte Tatbestandverwirklichung durch Sorgfaltspflichtverletzung.

2. unbewusste Fahrlässigkeit: Täter beachtet die Sorgfalt nicht und erkennt deswegen nicht, dass er den Tatbestand verwirklicht.

3. bewusste Fahrlässigkeit: Täter hält den Eintritt des "Erfolgs" für möglich, vertraut aber darauf, dass er nicht eintritt.

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#28
So, nun muss ich nochmal suchen, welche Fahrlässigkeit für die Fahrlässige Tötung nach herrschender Meinung genommen wird.

Ich würde in diesem Falle sagen, dass keine Fahrlässigkeit vorliegt. DENN: täglich fahren Leute zu dicht auf (auch schnell). Wahrscheinlich hat er es auch schon 1000 mal vorher gemacht (Was natürlich nicht ok ist) Auch bin ich, du und die meisten schon öfter mal zu dicht aufgefahren. (Vielleicht nicht so agressiv?)
Aber, dass deswegen jemand auf der Autobahn dann quer über die Bahn in die Wicken fährt???

Also das ist vorher doch noch nie passiert? Ich finde das steht außerhalb jeder Lebenserfahrung. Ich hatte es schon öfter, das mal wer auf einer Autobahn ohne Tempolimet jemand genau dann den LKW überholen musste, wenn man mit 200 + ankommt. Dann lässt sich dichtes Auffahren meistens nicht vermeiden. Und bei jedem Auto was rechts fährt auf 130 kmh zu bremsen? Naja, selbst dann würde es so mancher noch schaffen einem fast ins Auto zu fahren.

Ich finde auf Autobahnen ohne Tempolimet hat man auch als Überholender die Pflicht in den Rückspiegel zu schauen. Auch kann man ja heutzutage damit rechnen, das ein Auto mit mehr als 160 kmh hinter einem ist, denn so schnell fährt nun wirklich fast jedes Auto.

Ebenso gilt ja ein Rechtsfahrgebot.

Wenn die Frau damals einen LKW überholt hat und vor dem LKW in die Büsche gefahren ist, muss doch der LKW Fahrer alles gesehen haben? War das so???

Wenn das keiner gesehen hat, ergo keiner sonst auf der Bahn war, warum fuhr die Dame dann ganz links?

Also wenn ich mit 200 Fahre und auf einer ganz leeren Autobahn halte ich dann 100 Meter Abstand, dann merken solche Trantüten doch gar nicht, dass sie den Verkehr behindern. Da sind die Leute eben von selbst sauer und fahren etwas dichter auf. Auch die Lichthupe ist in soeinem Falle ja nur ein nettes Zeichen, denn manche vergessen das eben einfach, so kommt es mir vor.

Was hätte der Fahrer sonst machen können? Rechts überholen? Das ist ja noch schlimmer. ca. 70 Meter Sicherheitsabstand halten? Also, freie Bahn, man hat nen super Wagen, will flott fahren und dann fährt man kilometer weit ohne jegliches Zeichen mit 120 kmh hinter einem Kleinwagen hinterher? Also mal ehrlich, ich glaube ich bin nicht soein agressiver Fahrer, oder so... aber ich würde da auch dichter auffahren, als erlaubt, denke ich? (In der Situation, wo wer einfach grundlos Links fährt, wo rechts gar kein Auto zu sehen ist.)

Also wer hätte es vor dem Falle für möglich gehalten, dass jemand wegen dichtem Auffahren mit Kind an Bord auf der Autobahn sowas macht???? Also ich kann dass immer noch nicht verstehen, aber vor diesem Fall hat ja nichtmal wer im entferntesten daran gedacht das sowas möglich ist. Daher halte ich das ganze nicht für Fahrlässig.

Also daher verstehe ich das mit dem fahrlässigen Aspekt dort nicht so ganz. Müsste mich aber mal damit befassen.


Gruß

Christian

Ps.: Ich werde mal das Urteil raussuchen, vielleicht kann ich es per Mail verschicken, wenn wer Interesse hat.
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#29
Der Fahrlässigkeitsvorwurf kann bei Verwirklichung des Tatbestandes (= Tötung eines Menschen) in aller Regel und ohne große Schwierigkeit darin gesehen werden, dass die Verkehrsregeln nicht eingehalten worden sind, hier insbesondere § 1 StVO.

Du hast bei jeder Verkehrs-OWi, bei deren Verletzung ein Personenschaden auftritt, automatisch die fahrlässige Körperverletzung an der Backe, so denn Strafantrag vom Verletzten gestellt wird. Bestes Beispiel: Auffahren von hinten auf ein vorausfahrendes Fahrzeug, dass gibt ein Bußgeld wegen Verkehrs-OWi und bei Strafantrag des Verletzten noch ein Verfahren gem. §§ 229,230 StGB, bei fahrlässiger Tötung braucht es noch nicht einmal den Strafantrag ....

vom hier noch zu prüfenden Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung habe ich bewusst noch nicht zu sprechen angefangen....deswegen wurde der Herr bestimmt - ohne das Urteil zu kennen - auch verurteilt.

wie gesagt: Schnellfahren ist nicht ohne Risiko, auch wenn auf der BAB kein Tempolimit existiert.

Gruß
Martin
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#30
Hallo,

was passiert wenn ich schnell auf ein an der roten Ampel stehendes Fahrzeug auffahre und der Fahrer (um sich zu retten) nun losfährt, oder aus dem Auto springt und sich einen Knöchel verstaucht?

Also in der Stadt fahren fast alle zu dicht auf, wenn ich dann aus Angst in eine Bushaltestelle fahre, vermute ich mal das mein Lappen weg ist... zurecht.

Gruß

Christian

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#31
Zitat:vom hier noch zu prüfenden Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung habe ich bewusst noch nicht zu sprechen angefangen....deswegen wurde der Herr bestimmt - ohne das Urteil zu kennen - auch verurteilt.

Gruß
Martin

Naja, das wäre aber sowiso egal, da die Strafe dort nicht höher ist, oder? Nach § 52 II StGB wird die Strafe ja nicht addiert, oder so, sondern nur die schwerste genommen?
Und die Verkehrsstraftaten sind ja auch kollektive Rechtsgüter, 315 b StGB geht nicht, weil der nur Außeneinwirkungen erfasst.
Aber das ist wohl strittig, ist wohl doch anwendbar, wenn eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht gegeben ist. Aber hist ist die Strafe auch geringer, als bei § 222 StGB. Von daher auch zu vernachlässigen.
§ 315 C hingegen würde wohl zutreffen, aber da ist die Strafe nochmals geringer.

Also muss man schon die Fahrlässigkeit bejahren. Ich meine wenn § 1 StVO dazu genügt? Aber da ja nichtmal die Kausalität so klar ist? Also ist die Dame denn nur aufgrund des sichten Auffahrens von der Fahrbahn abgekommen?

Wie kann der Abstand auf "so gering" eingeschätzt werden? Ich meine ein Kennzeichen konnte niemand lesen, aber den Abstand auf wenige Meter genau schätzen schon??? Haare zu Berge:

Ob man darauf ein Urteil stützen kann? Also ich finde das sehr gernwärtig.

Gruß

Christian
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#32
Dein Einsatz ehrt Dich, aber in der Praxis wirst Du mit solchen Ansichten auf Granit beißen .... ich bin kein Verkehrs- oder Strafrechtsexperte, doch ist es zivilrechtlich so, dass ein überwiegender Verursachungsbeitrag den Beitrag des anderen konsumieren kann .... und wer aus Sicht von deutschen Richtern mehr als 200 fährt Haare zu Berge: .... da fällt das Verhalten des anderen schnell unter den Tisch ....

und strafrechtlich hat es bei Fahrlässigkeitsdelikten erst bei der Strafzumessung eine Rolle zu spielen, ob das Opfer ein Mitverschulden hat .... den "Anker" der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs ist ein Klassiker im Studium .... aber mal im Ernst: welcher Richter würde von einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs ausgehen, wenn das Opfer eine Panik- /Schreckreaktion zeigt ?

Wenn ich mich Richtig an meine Studium erinnere, unterbricht das fahrlässige Verhalten des Opfers nie den Kausalzusammenhang ... oder ?

Und hier kann nur fahrlässiges Verhalten des Opfers angenommen werden ...

Gruß
Martin
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#33
Nene,

hast schon recht, das mit der Kausalität ist schon weit hergeholt. Aber irgendwie ist das ja ein Indizierenprozess ohne Indizien... bzw. ohne Handfeste Beweise.

Es gibt lediglich ein paar Zeugenaussagen, die aber auch nicht wirklich eindeutig sind. "Dunkler Mercedes" usw. .

Also ich bin ja kein Richter und werde wohl auch nie einer, aber dennoch hätte ich in soeinem Falle doch ein schlechtes Gewissen, die Strafe ist vielleicht nichtmal so hoch (Wobei die erste Strafe 2 Jahre Knast war?). Aber das Leben von dem Man ist wohl doch ziemlich zerstört worden.

Der eigentliche Sinn, auch wenn man in die ungeliebte Rechtsphilosphie abgleitet ist ja die Rehabilitierung. Ich denke mal alleine durch den Medienrummel, o.ä. ist der Man für im Enddefekt zu dichtes auffahren... also das wird er sicher nicht wieder machen.
Und außerdem wäre einfach ein Entziehen der Fahrerlaubniss auf unbefristete Zeit das wirksamste Mittel gewesen um die Menschheit vor ihm zu schützen, oder???
Das hingegen ist nicht passiert, die Fahrerlaubniss wurde nur für 18 Monate entzogen? Es gibt aber ja die Möglichkeit dass sie unbefristet entzogen wird, oder?

Also das verstehe ich auch nicht so recht. Denn der Sinn der Strafe ist ja nicht irgendwie die Massen die ihre Meinung aus der Bild haben zu beruhigen/ befriedigen.

Gruß

Christian
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#34
....das weis ich nicht so genau, aber der ganze Fall ist extrem tragisch ..... es kommt ein Mensch (wars jetzt Mutter und Kind oder nur das Kind ?) ums Leben und ein anderer verpfuscht sein Leben damit ..... die große Frage, in wie weit derartige Tests mit Wissen und Duldung des "großen Konzerns" stattfanden, ist die offene Frage, die es hier noch einmal zu klären gälte ....es war ja wohl kein reiner Unfall unter der Beteiligung zweier Privatpersonen ...und da wären dann die Aussagen von punkrentner und anderen Zeugen interessant ... Zwinker

Gruß
Martin
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#35
Hallo,

ja, die Tragik ist schon enorm. Soweit ich weiß kam die Mutter und das kleine Kind ums Leben. Daher fällt es mir auch sehr schwer einfach zu sagen, das die Frau nicht fahren konnte und das der Tod lediglich darauf zurückzuführen ist, das die Frau "nicht fahren konnte".
Andererseits ist soeine Reaktion schon seltsam. Was wohl ein "Beweis" ist, ist das es keine Berührung zwischen den Fahrzeugen gab.
Und dabei würde ich sagen, das selbst bei einer Berührung es sicherer wäre, auf der Spur zu bleiben, anstatt das Lenkrad zu verreißen. Nur das ist sicher schwer. Jedem, dem mal Wild vors Auto gelaufen ist kannn das sicher nachvollziehen. Die wenigsten (auch wenn alle sagen sie könnten es) "halten einfach darauf zu". Wobei das eben immer noch am Sichersten ist. Ein Bekannter ist ausgewichen, auf der Autobahn, hat das Reh nicht getroffen. Als er den Seitenschaden bei der Versicherung meldete (Er hat die Leitplanke gestreift) wollte die nicht zahlen, sondern sagte, ja, jeder der einen Sekundenschlaf hat erzählt dann was von einem Reh. Sie würden zwar bezahlen, aber er würde dann hochgestuft werden.


Naja, ist schon ein schwieriger Fall. Auch wie hier schon geschrieben wurde, das Verhalten von dem Fahrer, der dicht aufgefahren ist (egal, wer es war) war ganz sicherlich nicht ok. Auch ist es schon ok, dass er dafür eine Strafe bekommt.

Meine Meinung ist jedoch, dass es sich um einen Verstoß gegen die STVO handelt und nicht um eine Fahrlässige Tötung. Eine Professorin schrieb etwas dazu und fragte allen ernstes, warum es "nur" eine fahrlässige Tötung sei. Also das konnte ich gar nicht nachvollziehen.
(Ich habe etwas gegoogelt und findet jetzt leider gerade die Quelle nicht.)

Aber wie man sieht, gibt es sogar Leute, die sich auskennen, bzw. vom Fach sind, die dennoch dem "Bild Urteil" zustimmen. Allerdings drängt sich da bei mir sofort der Verdacht auf, dass diese Person, (wie so mancher Prof.) noch nichtmal einen Führerschein hat, bzw. noch nie schnell gefahren ist.
Um soein Urteil bilden zu können, sollte man aber nicht nur die STVO kennen, sondern auch schon mal im Straßenverkehr unterwegs gewesen sein. Denn Aufgrund von reinen Infos aus Quellen, die meistens ihre eigene Meinung mit den "Fakten" vermischen sollte man doch kein Urteil fällen. Schon gar nicht als Jursit, die Verantwortung, dass man ebenfalls mit Menschenleben spielt ist manchen wohl nicht bewusst. Gäbe es auch nur einen konkreten Beweis, einen einzigen Zeugen, der eine deutliche, konkrete Aussage macht sähe das ganze anders aus. Soweit ich mich bis jetzt durch die Geschichte gelesen habe, gab es jedoch weder einen Beweis (Wie Farbe am Unfallfahrzeug, Bremsspuren die zugeordnet werden konnten, o.ä.) noch eine Zeugenaussage, die sagen konnte das Fahrzeug mit dem Kennzeichen xxx xxx, oder ein CL500 mit M Kennzeichen wurde gesehen.

Im Zweifel spricht man sich für den Angeklagten aus. Da es viele "dunkle schnelle MBs" gibt, da sein Chef in ebenso einem Fahrzeug die Strecke wenige Minuten Zeitverzögert fuhr, gibt es jedoch Zweifel???

Diese Ansicht ist nicht irgendeine Meinung, sonder anerkannte, herrschende Meinung. (Im Zweifel für den Angeklagten.)
Wie dann 2 Jahre Gefängnis ohne Bewährung zustande kommen können ist für mich einfach zweifelhaft. Natürlich sollte man was gegen "Raser" machen und soeine Exempel zu statuieren könnte helfen. Aber ob es den Gerichten zusteht eine einzelne Person rauszupicken und dann auf diese Weise der Allgemeinheit mal zu zeigen, dass man soch lieber nicht schneller fährt???
Selbst wenn es helfen würde, das ist auch nicht die Aufgabe von Strafe, was ebenfalls im Gesetz steht.

Naja, es bleibt interessant. Mal schauen,w as sich noch so ergibt.

Gruß

Christian, der morgen die STPO Vorlesung verpassen wird Fettes Grinsen
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#36


...was ist denn eigentlich mittlerweile aus dem Testfahrer geworden, die Haftzeit wird ja mittlerweile umsein?
Zumindest als Halb- oder 2/3 Strafe.

...Und nie vergessen, wir leben in einer versumpften Bananenrepublik und nicht in einem Rechtsstaat...! Sauer Sauer Gulp

Gruß, Pit Sonne

Gruß, Pit :happy:

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#37
Hallo,

entschuldige, vielleichte habe ich das etwas unglücklich formuliert. Er ist in Revision gegangen und hat dann eine Strafe die zur Bewährung ausgesetzt wurde bekommen, sowie den Entzug der Fahrerlaubnis für 18 Monate.
Außerdem meine ich gelesen zu haben, dass er nicht mehr bei Mercedes arbeitet.
Aber das ist jetzt nicht das genaue Urteil, das werde ich nächste Woche mal raussuchen.

Gruß

Christian
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#38
Zitat:Naja, ist schon ein schwieriger Fall. Auch wie hier schon geschrieben wurde, das Verhalten von dem Fahrer, der dicht aufgefahren ist (egal, wer es war) war ganz sicherlich nicht ok. Auch ist es schon ok, dass er dafür eine Strafe bekommt.

Meine Meinung ist jedoch, dass es sich um einen Verstoß gegen die STVO handelt und nicht um eine Fahrlässige Tötung.

Das Problem ist, dass nicht mal dieser Sachverhalt zu beweisen ist, da es keine Zeugen gab! Nur Leute, denen er vorher durch seine zügige Fahrweise aufgefallen war, die haben ihn belastet und im Endeffekt zum Schuldigen gemacht.
Der mit ohne E30
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#39

Ich weiß gar nicht, was es über diesen Fall so lang und breit zu palavern gibt.

Wer ohne Not mit unangepasster Geschwindigkeit (und so muss man sie bezeichnen - sonst wäre es zu keinem Unfall gekommen) unterwegs ist und dabei zwei Menschen in den Tod schickt, den hat meiner Meinung nach in jedem Falle das Gesetz mit voller Härte zu treffen.

Der Frau in dem Kleinwagen auch nur den Hauch einer "Teilschuld" andichten zu wollen ist an Zynismus nicht zu überbieten und löst bei mir einen echten Würgreflex aus.

Wer von Euch käme denn auf die Idee, einem stocktauben Opa, den Ihr in der Fußgängerzone von hinten über den Haufen rennt, einen Vorwurf zu machen?

Bei allem was man tut, sollte man die Unzulänglichkeiten seiner Mitmenschen stets mit einrechnen.

Dies gilt vor allem beim Autofahren, wo es bekanntermaßen schnell mal um Leib und Leben gehen kann.

So sehe ich das jedenfalls.
"I don´t want to belong to any Club that will accept me as a member" - GROUCHO MARX
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#40
Leider sahen das die Richter genau so. Und genau deshalb ist jetzt zusätzlich noch des Leben des Testfahrers ruiniert, auch wenn er evtl. nix mit dem Vorfall zu tun hatte und nur zur falschen Zeit am falschen Ort war.
Der mit ohne E30
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