28.05.2007, 12:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2007, 13:13 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat:in der Club-Satzung steht (sinngemäß) "Wünschenswert ist der Originalzustand wie im Prospekt".Hallo Jürgen,
das stimmt so leider nicht mehr. Diese etwas schwammige Formulierung wurde bereits
vor einiger Zeit geändert und lautet nun:
"Der Verein verfolgt den Zweck der Präsentation und Erhaltung der Automobile der BMW
3er Reihen E21 und E30 als kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut".
Somit gelten die Kriterien, die auch bei der Vergabe des H-Kennzeichens Anwendung
finden und diese Kriterien schliessen zeitgenössische Umbauten ausdrücklich mit ein.
Gruß Uwe