28.05.2007, 10:10
Zitat:Vom TÜV SÜD Auto Service gibt es einen offiziellen 14 seitigen Anforderungskatalog. In diesem Papier wird auch das Thema "zeitgenössisch" behandelt.
Dieser Anforderungskatalog ist seit 1.3. nicht mehr offiziell, allenfalls beim TÜV (der zum 1.3. sein Gutachtenmonmopol verloren hat) ist er noch gebräuchlich. Im Rahmen der Bürokratievereinfachung wurden die Kriterien für die Vergabe des H-Kennzeichens aufs wesentliche reduziert, der Wagen muß sich in einem gepflegten, zeitgenössischen Originalzustand befinden.
Übrigens hat auch dieser TÜV-/DEUVET-Katalog seine Macken: Er stellt z.B. sehr abstrakte Anforderungen an die Lackierung, die beispielsweise beim E21 eine Zweifarbenlackierung bei strenger Auslegung verbieten (obwohl einige Händler die leztzten E21 mit einer Zweifarbenlackierung aufgewertet haben sollen), eine komplette Umlackierung in rosarot oder lila aber erlaubt. Auch die geschmackloseste Billigfelge aus dem Baumarkt ist H-konform, wenn sie nachweislich in den ersten 10 Jahren montiert wurde, während streng genommen Original-BMW-Felgen, die später montiert wurden, nicht H-konform wären. Über das Thema Alfa Romeo und Holzlenkrad rede ich schon gar nicht...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)