Hallo Robert,
bevor Du wegen 50 € (Fahrtkosten werden schwierig werden, reinzuholen) zum Anwalt rennst, check mal ab, ob Du rechtsschutzversichert bist, dann würde ich erst einmal selbst den lieben Herrn per Einwurf/Einschreiben (niemals Einschreiben Rückschein !!) und -falls vorhanden - FAX anschreiben (wegen dem Sendebeleg) und ihn unter Fristsetzung (14 Tage müsste ausreichend sein) zur Zahlung Deiner genau aufgestellten Forderungen auffordern ,verbunden mit der Androhung, dass mit Ablauf der Frist ein Anwalt beauftragt wird bzw. der Rechtsweg beschritten wird (so schaffst Du die Verzugsvoraussetzungen) ... erst wenn er auf dieses Schreiben nicht reagiert, hast Du ne Chance, dass
a) eine Rechtschutzverischerung eventutell eine Deckungszusage erteilt
b) der Gegner auch die anwaltliche Kosten, die Dir mit der Beitreibung der Forderung entstehen, als Verzugsschaden zahlen muss.....
Gruß
Martin
PS: Immer gut ist, wenn man mal in der Vollstreckungsabteilung des örtlich zuständigen Amtsgerichts telefonisch anfragt, ob der Herr bekannt ist und bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegben hat ... wenn das der Fall ist, kannst Du Dir den Spass sparen..... auch nützlich ist es, wenn mann Leute an der Hand hat, die einem einmal eine Abfrage bei den Schuldnerauskünften Creditreform etc. ermöglichen können, ohne das man hierfür erst ordentlich Kohle investieren muss (können vielfach Steuerberater, Einzelhändler, Rechtsanwälte etc.) .. da sieht man auch recht schnell, ob ein Vorgehen überhaupt wirtschaftlich Sinn macht ..
bevor Du wegen 50 € (Fahrtkosten werden schwierig werden, reinzuholen) zum Anwalt rennst, check mal ab, ob Du rechtsschutzversichert bist, dann würde ich erst einmal selbst den lieben Herrn per Einwurf/Einschreiben (niemals Einschreiben Rückschein !!) und -falls vorhanden - FAX anschreiben (wegen dem Sendebeleg) und ihn unter Fristsetzung (14 Tage müsste ausreichend sein) zur Zahlung Deiner genau aufgestellten Forderungen auffordern ,verbunden mit der Androhung, dass mit Ablauf der Frist ein Anwalt beauftragt wird bzw. der Rechtsweg beschritten wird (so schaffst Du die Verzugsvoraussetzungen) ... erst wenn er auf dieses Schreiben nicht reagiert, hast Du ne Chance, dass
a) eine Rechtschutzverischerung eventutell eine Deckungszusage erteilt
b) der Gegner auch die anwaltliche Kosten, die Dir mit der Beitreibung der Forderung entstehen, als Verzugsschaden zahlen muss.....
Gruß
Martin
PS: Immer gut ist, wenn man mal in der Vollstreckungsabteilung des örtlich zuständigen Amtsgerichts telefonisch anfragt, ob der Herr bekannt ist und bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegben hat ... wenn das der Fall ist, kannst Du Dir den Spass sparen..... auch nützlich ist es, wenn mann Leute an der Hand hat, die einem einmal eine Abfrage bei den Schuldnerauskünften Creditreform etc. ermöglichen können, ohne das man hierfür erst ordentlich Kohle investieren muss (können vielfach Steuerberater, Einzelhändler, Rechtsanwälte etc.) .. da sieht man auch recht schnell, ob ein Vorgehen überhaupt wirtschaftlich Sinn macht ..