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M30B35 im vVFL - H-Eintragung
#1
Hallo,

ich habe meinen ehemaligen M10 Vergaser auf M30B35 erfolgreich umgebaut und konnte mittlerweile alle Problemchen ausmerzen.

Im Moment suche ich eine Anlaufstelle für die legalisierung dieses Umbaus, allerdings stoße ich bis dato nur an Misserfolge.

Eingetragen werden müsste folgendes :

M30B35 aus E34
- AGA bestehendes aus E34 Hosenrohren ohne Kats, E46 M54 MSD und E30 325i ESD
- Differential ist ein S3.25 verbaut
- Bremse ist vorne die "große 325i" und hinten die Scheibenbremse
- Der Umbau ist sauber ausgeführt und sieht ordentlich aus

Melber 7x15 KBA40927
GM Federn 60/60

Eigentlich sollte das alles ein kein Problem, doch finde ich keinen kompetenten Prüfer. Für die Felgen und Federn habe ich Gutachten, beide Gutachten befinden sich noch in der "10-Jahres-Regel".

Da schon einige 335i mit H existieren, sollte dies doch möglich sein. Möchte dem E30 nach mittlerweile 33 Jahren ungern einen Katalysator verbauen und ihn umschlüsseln.

Vielleicht hat ja jemand einen Rat!

Liebe Grüße
Patrick
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#2
Welches Baujahr hat denn das Auto und von welchem Baujahr stammen die Spenderorgane?

Hier im Forum ist zumindest ein 320ivvfl bekannt, der auf 3.5 umgebaut hat (und ich glaube, der hat das H-Kennzeichen auch mittlerweile).
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#3
Der E30 ist von 83 und der Spender müsste von 88 sein.

Den roten vVFL den du meinst, hat das H schon. Ihn wollte ich auch nochmal anhauen.
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#4
Wenn die eingeschlagenen Motorkennung für einen katlosen Motor spricht, würde zumindest das schon einmal nicht gegen einen katlosen Einbau im e30 sprechen, der bei Baujahr 83 schließlich auch katlos ist/war. In welchem Bundesland lebst Du?
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#5
Der Spender wurde mit Kat ausgeliefert, die alten, katlosen M30 waren im E23/24/28 verbaut.

Bundesland ist BW, eine weitere Anreise würde ich sowieso aufnehmen. Sollte ich Kats verbauen müssen, erübrigt sich das H. Da komme ich mit KLR auf 60€ mehr an Steuer im Jahr als mit dem H. Im Moment wären 887,- an Steuern pro Jahr..
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#6
Ist halt ein aktueller Umbau ... und keiner aus den 80er Jahren.
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#7
Habe jemanden gefunden, Termin ist in 2 Wochen.

Werde dann nochmal berichten!
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#8
Spannend, halt uns mal auf dem Laufenden
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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#9
Ein M30B35 Umbau 211PS gab es nicht bei BMW e30, ergo erübrigt sich die Frage der H-Zulassung. Sowie auch die GM-Federn nicht zeitgenössisch sind. Aber wiederum gibt es blinde TÜVler die mit Kungelei und Bekanntschaften der Werkstatt, alles eintragen.
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#10
(23.11.2016, 22:32)Tomstyler-K3 schrieb: Ein M30B35 Umbau 211PS gab es nicht bei BMW e30, ergo erübrigt sich die Frage der H-Zulassung.

Das erkläre mir mal bitte.
Meiner Meinung nach ist ein H-Kennzeichen mit M30 legal sehr wohl möglich.

[Bild: 0089-1qgcg0.jpg]


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#11
(23.11.2016, 23:54)RS-Tuner schrieb:
(23.11.2016, 22:32)Tomstyler-K3 schrieb: Ein M30B35 Umbau 211PS gab es nicht bei BMW e30, ergo erübrigt sich die Frage der H-Zulassung.

Das erkläre mir mal bitte.
Meiner Meinung nach ist ein H-Kennzeichen mit M30 legal sehr wohl möglich.

Genauso ist das!

In den H-Kriterien kommt kein Passus vor, dass der verbaute Motor serienmäßig in dem betreffenden Fahrzeug verbaut sein musste. Der Motor muss aus der Fahrzeuggenerationszeit stammen und es muss sich um einen "sauberen", genehmigungsfähigen Einbau handeln.

Leute mit "gefährlichem Halbwissen" sollten einfach mal "Kriterien für §23 StVZO" Googeln und sich über die Richtlinien ab 2012 informieren. Gerade bei den Kriterien zum H-Gutachten schwabbeln so viele falsche, unvollständige und "wa´beim Kumpel auch so" Aussagen durch die Weltgeschichte, dass es besser fast nicht geht. Jeder kennt irgendwen, der wegen einer gammligen Schraube durchgefallen und trotz spachteltragender Gerollpinselter Glittermattlackierung mit voll krasse Turbofelgen doch noch die §23 absolviert hat ...

Seit 2012 ist die §23 Abnahme nicht mehr exklusiv an den TüV, bzw. Ostdeutschland Dekra gebunden sondern kann von jeder amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation durchgeführt werden.

Wer es nachlesen möchte:
http://www.oldtimer-markt.de/sites/defau...inie-1.pdf

vG
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC

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#12
(23.11.2016, 22:32)Tomstyler-K3 schrieb: Ein M30B35 Umbau 211PS gab es nicht bei BMW e30, ergo erübrigt sich die Frage der H-Zulassung. Sowie auch die GM-Federn nicht zeitgenössisch sind. Aber wiederum gibt es blinde TÜVler die mit Kungelei und Bekanntschaften der Werkstatt, alles eintragen.

Einspruch, euer Ehren!

siehe vorstehenden Post.

In dem Zeitraum der Produktion der E30 gab es den M30B35 Motor und er hätte zu dieser Zeit problemlos in einen E30 implantiert werden können. Das alleine reicht für die Erfüllung der Anforderungen des §23 aus und wäre sogar einklagbar. Sprich eine Verweigerung der §23 Abnahme obliegt nicht mehr dem Wohlwollen des Prüfers, Kungelei oder Besonderen Beziehungen sondern ist klar in den Anforderungen zur §23 Abnahme geregelt.

Ich kenne die GM-Federn nicht, aber wenn es baugleiche (können auch von einem anderen Hersteller stammen) im Produktionszeitraum des E30 gab ... so besteht auch hier kein Problem. Die Federn dürfen sogar erst in den letzten Jahren eingebaut und eingetragen worden sein. Kriterium ist einzig und allein, dass es diese Federn im Produktionszeitraum des Fahrzeuges gegeben haben muss und ein Einbau seinerzeit möglich gewesen sein muss. Wurden baugleich Federn später von einem anderen Hersteller als Ersatz angeboten, so gilt gleiches stellvertretend.

Wie im Post zuvor schon geschrieben ... Einfach mal auf den Link klicken und Herrje! ... lesen!

vG
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC

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#13
Danke Martin! Smile
[Bild: 0089-1qgcg0.jpg]


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#14
Auch von mir meinen Dank fürs Licht im Dunkel....
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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#15
Zitat:3.2.3.1: Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Gab´s den M30 im E30? Haare zu Berge

Gruß
Thomas
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
Meine Fahrzeuge:328i Cabrio(E36), Mercedes SLK 320 und seit April 2021: SEAT Mii electric und seit November 2021 noch ein Mazda CX5
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#16
Ja, von BMW direkt als 333i - der berühmte Sudafrika Renner, der mit Hilfe von Alpina gebaut wurde.

http://www.auto-motor-und-sport.de/fahrb...43133.html

Und beim "Hersteller" Alpina dann als B6 3.5
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#17
Ich werde mich mal bei meinem Inschenör erkundigen ob ein M30B35 im E30 H-zulässig ist.
Bei einem Freund steht das H beim Cabrio mit M30 an und ich möchte 2020 nachziehen. Smile
Aber wer weiß was in 4 Jahren ist. Verwirrt
[Bild: 0089-1qgcg0.jpg]


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#18
(24.11.2016, 12:05)Edelfisch schrieb:
Zitat:3.2.3.1: Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Gab´s den M30 im E30? Haare zu Berge

Gruß
Thomas

Moin,

den M30 haben doch fast alle Tuner wie Hartge und Co in den 80igern in den e30 gebaut.
Mit der einer "passenden" Bremse wie z. B. vom M3 sehe ich mit der 10 Jahres Regel kein Problem. Hängt aber wohl auch stark vom Bundesland ab. In Hessen klappt es im Moment mit dieser "neuen Behörde" wohl gar nicht.

Gruß,

Volkert
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
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#19
Also wer bereits seinen m30 mit KLR und Euro II in den Papieren und dann nur eine Saisonzulassung für den Sommer hat, für den ist das H-Kennzeichen derzeit finanziell ohnehin uninteressant.

Aber wer weiß, was die noch mit den Umweltzonen vor haben ...
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#20
Hab ich Martin.Es geht mir um's H haben. Zwinker

Was mit H natürlich auch von Vorteil ist,ich kann auch ausserhalb der Saison die Wanne bewegen. Sonne
[Bild: 0089-1qgcg0.jpg]


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