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M20-Motor: Revision, Optimierung, 2,7-Liter-Umbau: Dokumentation mit vielen Bildern
#51
(20.11.2013, 22:08)Zausels_Kerl schrieb:
(20.11.2013, 16:46)Bavaria Carparts schrieb: Anm.: Mein 335i ist auch H-tauglich da es den Motor ja damals auch gab.

Das hat der gute Mann vom Tüv Nord angezweifelt.

Ich habe folgende Aussagen dazu bekommen:

- Die Originalität muss gegeben sein
- Anerkennungsgemäße Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung erfolgt sein und der StVZO entsprechen
Das war mal so. Inzwischen muss ein Umbau so beschaffen sein, dass er in der vorliegenden Form in den ersten 10 Jahren möglich gewesen wäre.

(20.11.2013, 22:08)Zausels_Kerl schrieb: - Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.
Da ist de Begriff "Fahrzeugtyp" enger gefasst worden - füher wäre u.U. ein M52 aus dem E36 eintragungsfähig gewesen (weil beides 3er sind), heute muss der Motortyp und übrigens auch die Art der Gemischaufbereitung dem E30 entspringen.

(20.11.2013, 22:08)Zausels_Kerl schrieb: . Wird ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut, so muss dieser Motor ebenfalls mindestens 30 Jahre alt sein (Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).

Auch das stammt aus dem alten Anforderungskatalog, heute wird das als Ausnahmeregelung (z.B. für Hot-Rods) gesehen.

(20.11.2013, 22:08)Zausels_Kerl schrieb: Der Mann vom Tüv sagte, es liege im Ermessensspielraum ob ein Motor akzeptiert wird, dessen Typ in dem jeweiligen Fahrzeugtyp niemals ab Werk eingebaut wurde. Meine konkrete Anfrage war ein Umbau auf V8! In diesem Zuge wurde aber generell die H-Fähigkeit angezweifelt, wenn ein Motor verbaut wird, der ab Werk niemals in diesem Fahrzeugmodell verbaut wurde.

Da es den M30 serienmäßig ab Werk im E30 gab, ist das aber kein Argument gegen einen 335i-Umbau.

(20.11.2013, 22:08)Zausels_Kerl schrieb: Das heißt für mich konkret, dass der Einbau eines M30 die Begutachtung nach §230 StVZO zum Glücksspiel werden lässt ...
Nö, da es den Motor serienmäßig ab Werk gegeben hat, muss er (wenn alle anderen Anforderungen erfüllt sind) akzeptiert werden.

(20.11.2013, 22:08)Zausels_Kerl schrieb: Ausserhalb des Protokolls sagte der gute Mann im Gespräch, dass er persönlich einen solchen Umbau als nicht H-Konform bewerten würde ... Die optimierung eines Motors der jedoch werkseitig in dem jeweiligen Modell vom Hersteller verbaut wurde, würde er akzeptieren. Er sieht da auch in der Auslegung seiner Kollegen kein Problem. Wichtig ist noch, dass es sich bei dem Auto um ein Katlosmodell handelt, wenn ein Motor verbaut wird, der ebenfalls katlos ist (Wie bei meinem 327iger) ...
Nö, abgasmäßige Verbesserungen sind jederzeit erlaubt, abgasmäßige Verschlechterungen (auch wenn sie damals zulassungsfähig gewesen wären) sind ab Bj. 73 ein Problem.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: M20-Motor: Revision, Optimierung, 2,7-Liter-Umbau: Dokumentation mit vielen Bildern - von Ralf - 21.11.2013, 09:47



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