20.11.2013, 22:08
(20.11.2013, 16:46)Bavaria Carparts schrieb: Anm.: Mein 335i ist auch H-tauglich da es den Motor ja damals auch gab.
Das hat der gute Mann vom Tüv Nord angezweifelt.
Ich habe folgende Aussagen dazu bekommen:
- Die Originalität muss gegeben sein
- Anerkennungsgemäße Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung erfolgt sein und der StVZO entsprechen
- Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.
- Wird ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut, so muss dieser Motor ebenfalls mindestens 30 Jahre alt sein (Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
Der Mann vom Tüv sagte, es liege im Ermessensspielraum ob ein Motor akzeptiert wird, dessen Typ in dem jeweiligen Fahrzeugtyp niemals ab Werk eingebaut wurde. Meine konkrete Anfrage war ein Umbau auf V8! In diesem Zuge wurde aber generell die H-Fähigkeit angezweifelt, wenn ein Motor verbaut wird, der ab Werk niemals in diesem Fahrzeugmodell verbaut wurde.
Das heißt für mich konkret, dass der Einbau eines M30 die Begutachtung nach §230 StVZO zum Glücksspiel werden lässt ...
Ausserhalb des Protokolls sagte der gute Mann im Gespräch, dass er persönlich einen solchen Umbau als nicht H-Konform bewerten würde ... Die optimierung eines Motors der jedoch werkseitig in dem jeweiligen Modell vom Hersteller verbaut wurde, würde er akzeptieren. Er sieht da auch in der Auslegung seiner Kollegen kein Problem. Wichtig ist noch, dass es sich bei dem Auto um ein Katlosmodell handelt, wenn ein Motor verbaut wird, der ebenfalls katlos ist (Wie bei meinem 327iger) ...
Anmerkung: Bei dem Baur ist der 327iger Umbau eingetragen!
vG
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC