22.08.2013, 18:56
(22.08.2013, 10:35)Holgi 02 E30 schrieb: Und da die Schuldfrage hier ja wohl geklärt sein sollte, "darf" die Gegenseite die Kosten dafür auch noch tragen...
Wobei die Gegenseite ja nicht der Verursacher, sondern seine Versicherung ist, weswegen man wohl auch kein schlechtes Gewissen haben muß, wenn die richtig bezahlen muß.
Sohnemann wurde mit seinem Leichtkraftrad von einem Nachbarn über den Haufen gefahren. Ihm ist ausser ein paar Prellungen nichts passiert, die Karre war ziemlich ramponiert. Das haben wir auch einem Verkehrsanwalt übergeben und der hat sich um alles gekümmert. Schnell ging das auch nicht, weil der so ziemlich jede Regulierung der Versicherung beanstandet hat, aber letztendlich hat Junior für seine Yamaha die vielleicht 1300,- wert war, mit Schmerzensgeld etc €4500,- bekommen und freut sich nun über die KTM, die er sich davon leisten konnte.
Das hätten wir alleine ganz sicher nicht hinbekommen.
Wie Martin schon sagte, son Verkehrsanwalt kocht Wasser besser
Hoffen wir mal, das dein Anwalt auch das Maximale rausschlagen kann.
Gruß
Chris :)
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318is-Baur TC2 (49989-13)
Chris :)
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