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Gutachten King Felge 6x13 KBA 40453 gesucht
#1
Hallo Leute,

hat jemand ein Gutachten für King Felge 6x13 ET12 KBA 40453???

Kopie wäre super...

Danke im voraus...

Gruß Dennis
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#2
Aufgrund der KBA-Nummer trägt Dir je nach Bundesland der TÜV oder die DEKRA die Felgen problemlos ein, Gutachten brauchst Du nicht.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#3
Hallo Ralf,

darf ich Dir ein wenig widersprechen. ???

Die KBA-Nr. bezieht sich auf die Felge und nicht auf den Fahrzeugtyp.
Der jeweilige Fahrzeugtyp geht aus dem Gutachten hervor.

Die selbe KBA-Nr. kann z.B. für eine Opel oder BMW-Felge sein.

Sicherlich kann der TÜV anhand der KBA-Nr. das Gutachten abfragen, läßt sich dies aber in der Regel vergüten.

Gruß Ralf [Bild: a070.gif]
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#4
Hallo Ralfs
Haare zu Berge

Muss dem zweiten ralf recht geben.tüv braucht die ABE bzw Gutachten zur Fahrzeugermittlung...

Wäre super wenn einer was an Unterlagen hätte...

Gruss Dennis
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#5
Hallo zusammen,

der erste Ralf aus Bonn hat die fast korrekte Antwort gegeben. Bei einer ABE (meistens der Fall, wenn KBA Nummer eingeprägt) ist es allerdings egal, in welchem Bundesland man bei einer Prüfstelle vorfährt. Hier kann das Gutachten eingesehen werden und eine Änderungsabnahme nach §19(3) durchgeführt werden. Diese Dienstleistung erfolgt natürlich nicht kostenlos.

Gruß, Roland
"Vermerke des Herstellers: BMW = FREUDE AM FAHREN = BMW" (Zitat aus original Fahrzeugbrief (m)eines BMW 1602 von 1973)
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#6
Hallo Roland,

auch hier darf ich ein wenig widersprechen.

Bei einer vorliegenden ABE ist die Abnahme nicht zwangsläufig nach § 19 (3) der StVZO, sondern auch nach § 19 (2) StVZO.

Ob die Abnahme nach § 19 (2) oder § 19 (3) StVZO erfolgt hängt von dem Fahrzeugtyp und der Rad/Reifenkombination ab.

Bei der Abnahme nach § 19 (2) muß die Änderung sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Bei der Abnahme nach § 19 (3) kann die Eintragung später, jedoch spätestens bei Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere (Halterwechsel) erfolgen.

Der Prüfer kann bei der Beschaffung der ABE (Gutachten) behilflich sein, muß es jedoch nicht.

Für die Beschaffung der zur Abnahme erforderlichen Unterlagen ist der Fahrzeughalter verantworlich.

Gruß Ralf
[Bild: 46501432ne.jpg]


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