05.09.2005, 08:53
Zitat:In jedem Fall sollte man dem Höchstbietenden mal nen kleinen Tip wegen des offensichtlichen Tachobetrugs geben. Ist ja soweit ich weiß mittlerweile ein Straftatbestand.
Naja, erstens besteht die Möglichkeit, daß der jetzt angegebene Tachostand stimmt und sich der Verkäufer bei früheren Anzeigen lediglich im km-Stand zu seinen Ungunsten geirrt hat. Seine Ortigraphie lässt vermuten, daß er sich mit Buchstaben und Zahlen nicht so toll auskennt.
Und dank der Änderung des Strassenverkehrsgesetztes kommt es nun für die juristische Würdigung auch noch darauf an, wann ein Tacho manipuliert wurde ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)