15.04.2009, 22:24
Zitat:... genau an dieser Stelle sollte man einhaken. Es kann nicht sein, daß etwas, was aktuell bei manchem Neuwagen als vorschriftsmäßig akzeptiert wird, bei einem fast 20 Jahre alten Auto ein erheblicher Mangel sein soll.
Naja aber wer wird das machen? Die Automobilclubs kann man für sowas ja auch vergessen. Ich frage mich ob eine nicht funktionierende Leuchtweitenregulierung wirklich ein schwerer Mangel ist. Wenn ich die bei einem schwer beladenen Fahrzeug nicht einsetze, dann müsste ich ja in dem Moment auch ein schwerwiegender Mangel sein und mein Fahrzeug müsste mit mir am Steuer doch stillgelegt werden.
Die Schildbürger sind wieder unterwegs.
aller guten Dinge sind Dreier E21,E30,E36