04.05.2008, 13:22
Zitat:[/quote]
wer orginal Bordwerkzeug nachmacht,
oder verfälscht,
oder nachgemachtes,
oder verfälschtes
ganz offiziel zeigt,
wird mit Führen von
Baumarktwerkzeug
nicht unter zwei Jahren bestraft.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
Eine Erältung hätte auch gereicht.