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Zitat:Naja, nur daß Du mit einer 06er z.B. keine Ausfahrten machen darfst, nicht zu Treffen fahren darfst undsoweiter. Jedenfalls nicht legal, es sei denn, es handelt sich in Wirklichkeit um eine Fahrt zur Förderung der Kauflust. Und mit 04er ist selbst die verboten.
04er? Kenne ich von alten Fotos. Gips die noch? Was ist der Unterschied zwischen 04 und 06?
Und wer überhaupt bekommt 06? NUR Händler? Also bspw. ich, wenn ich ein entsprechendes Gewerbe anmelde?
Feinstaub aus Leidenschaft
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Ich weiß nur, daß dur für die rote Händlernummer jährlich einige (strenge) Auflagen erfüllen musst und die Zuteilung jährlich neu geprüft wird.
Ausserdem kostet sowas ein Schweinegeld...
Tobi
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Das ist nicht ganz richtig. Die Auflagen kennt er ja bereits da er ne rote Nr. hat und eine Kontrolle eines Fahrzeuges habe ich bei den 07er Kennzeichen aus unserem Club noch von keinem gehört und ich habe seit 2002 ein
07er Kennzeichen und noch nie eine Kontrolle irgeneines Fahrzeuges gehabt.
Allerdings ist das regional unterschiedlich. Er braucht eigentlich erst einmal
das Fahrzeug anmelden. Wenn dann mal nachgefragt wird, dann wird der Wagen halt repariert und ist nicht fahrbereit. Das macht ja auch nichts, da der Wagen eh nicht zugelassen ist.
ein Fahrzeug auf 07er ist schließlich nicht für den Verkehr zugelassen. Es ist
eine Ausnahmeregulung für das dieses 07er mit den Auflagen benutzt wird.
Hoffe das hat mal etwas Licht ins Dunkel gebracht.
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Zitat:Ich weiß nur, daß dur für die rote Händlernummer jährlich einige (strenge) Auflagen erfüllen musst und die Zuteilung jährlich neu geprüft wird.
Ausserdem kostet sowas ein Schweinegeld...
Tobi
Naja, als 06er Inhaber seit 1995 kann ich Dir sagen, das es so schlimm dann doch nicht ist:
KFZ-Steuer: knapp über 190.-€ JÄHRLICH
Versicherung: knapp 450.-€ JÄHRLICH (allerdings nur Haftpflicht)
Mich würde eher mal interessieren, ob so ein 07er Kennzeichen denn später übertragen werden kann (z.B. von Vater auf den Sohn) oder so ähnlich!!
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Zitat:04er? Kenne ich von alten Fotos. Gips die noch? Was ist der Unterschied zwischen 04 und 06?
04er sind die gelbschwarzen Fünftageskennzeichen, die "rote Nummer für Jedermann". Rechts steht immer das "Verfallsdatum" drauf.
Gruß
Bernd
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Das 07er ist so nicht übertragbar da ja ein pol. Führungszeugnis gefordert wird. Ob Fahrzeuge von dem einen auf dem anderen 07er übernommen werden dürfen, die am 03.07 noch keine 30 Jahre alt sind aber Bestandschutz auf dem ersten 07er Kennzeichen genießen, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Zitat:Zitat:04er? Kenne ich von alten Fotos. Gips die noch? Was ist der Unterschied zwischen 04 und 06?
04er sind die gelbschwarzen Fünftageskennzeichen, die "rote Nummer für Jedermann". Rechts steht immer das "Verfallsdatum" drauf.
Gruß
Bernd
Die meinte ich nicht, sondern die "roten Händlernummern", die mit 04 beginnen, genau so wie die "normalen" 06er. War früher (Siebziger?) oft 04, meine ich alten Testberichten zu entnehmen.
Feinstaub aus Leidenschaft
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28.01.2007, 15:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.2007, 15:26 von Pit-der Mohr.)
Ganz einfach:
bevor die 04er gelb/schwarz mit dem Verfalldatum eingeführt wurden, gab es:
rot / 04: das waren rote Kz für Privatleute.
Wurden vom Amt ausgegeben zwecks gleicher Verwendung wie die obigen gelb / schwarzen von heutzutage.
Unterschied: die Schilder mußten hinterher zurückgegeben (oder per Post, wenn man in der Fremde welche vom Amt empfangen hat).
Die Ämter haben gerne einen riesen Theater aufgeführt und manche haben nur welche für 3 statt für 5 Tage ausgegeben.
Vorteil: weniger kosten
Nachteil: man wurde ständig angehalten, ob sie noch gültig sind, weil die Staatsmacht nicht wie bei Gelb / Schwarz auf den schnellen Blick dieses erkennen konnte.
Gruß, Pit-dM
Gruß, Pit :happy:
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@ Gustello!
Hallo,
nein, noch ist der zweite E21 nicht auf der 07er Nummer zugelassen. Habe aber bereits mit dem STVA Kontakt aufgenommen und nach dem Skiurlaub (03.02.-10.02.07) werde ich das in Angriff nehmen.
Gruß Martin
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28.01.2007, 20:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.2007, 20:57 von Gustello.)
Hallu Juxi,
..evtl brauchst Du noch ein 4-Punkte-Gutachten vom TÜV - ist Dein Wagen inzwischen zumindest Fahrbereit?
Wenn Du jedoch einen "guten" TÜV-prüfer hast, wird er sicherlich ein Auge zudrücken und Dir das Zeugnis schreiben, wenn Du mit Deinem 1. E21 bezeugen kannst, dass Du ihn gut herrichtest etc.. - Nur die Zeit drängt halt wegen der 20.-Jahr Grenze ab 1.3. ...
Wenn Du schöne Bilder von ihm hast, wo er ganz ok und fahrbereit aussieht.. - dann würde ich einfach mal zur Zulassungsstelle marschieren und es einfach versuchen!
Ein Freund von mir hat letzte Woche einen 325ix E30 Bj.07/87 einfach so ohne Probleme, ohne Gutachten, ohne Bilder auf die 07er Nr. zugelassen bekommen!! ..obwohl der Wagen ja genau genommen erst 19 ist... !!
Er hats einfach mal versucht - und es hat funktioniert!
schöne grüße, und hoffentlich schaffst Du es noch!
Gustello
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Das wundert mich nicht.
Ich hab nachgefragt bevor ich den roten 320 gekauft hab und mir hat der Sachbearbeiter gesagt das alles was 1987 oder früher ist noch auf die Nummer zu nehmen ist.
Er hat ja schließlic auch eine und somit etwas Verständniss für sowas.
Weiß das sowas selten ist aber der ist echt korrekt was den Umgang angeht. Und nen schönen Opel Admiral hat er auch.
Gruß
Jan
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..evtl brauchst Du noch ein 4-Punkte-Gutachten vom TÜV
Was bitteschön ist ein 4-Punkte -Gutachten?
Ich habe bei meinem eine neue AU machen lassen und eine TÜV-Vollabnahme, da der Wagen ja seit vier Jahren abgemeldet war.
Auch desshalb, weil ich nicht wußte wie ich ihn zulassen wollte.
Habe aber jetzt doch die 07er beantragt.
Dazu mußte ich ein polizeiliches Führungszeugniss beantragen, Bilder vorlegen, mir ein Fahrtenbuch besorgen, den Kfz-Brief vorlegen und die wollten eine Bescheinigung vom TÜV über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs?
Da hab ich die erstmal gefragt ob mein Vollgutachten denn jetzt nicht gillt?
Die meinten dann, so ein teueres Gutachten wäre nicht norwendig gewesen, eine einfache Bescheinigung über die Verkehrssicherheit hätte gelangt.
Konnte mir aber dann auch nicht sagen wie diese Bescheinigung genau heißt.
Kennt jemand von euch sowas?
Kenne nur die §21 und §29StvzO:
Auf jeden fall wäre alles in ordnung. Hole noch die Deckungskarte und bekomme dann am Freitag meine 07er Nummer, gegen eine kleine Arbeitsgebühr von 120 Euro. :
Gruß
Jörg
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Zitat:bekomme dann am Freitag meine 07er Nummer, gegen eine kleine Arbeitsgebühr von 120 Euro. :
Gruß
Jörg
Jo, die durfte ich auch löhnen....
Weiter östlich nennt man das Schutzgeld....
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Hallo,
Ich hab nur 86 Euro + 15 Euro fürs Führungszeugniss bezahlt
Gruß Mark
Der das Blech in Form bringt.
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Zitat:Hallo,
Ich hab nur 86 Euro + 15 Euro fürs Führungszeugniss bezahlt
Gruß Mark
Joup, mehr war es bei mir auch nicht allerdings brauchte ich keine Bescheinigung der Verkehrssicherheit. Das Fahrtenbuch bekommt
man aber von der Zulassungsstelle. Ist bei den Gebühren aber noch nicht
vergoldet.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.02.2007, 20:02 von Mark.F.)
Der das Blech in Form bringt.
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Das Verkehrtauglichkeitsgutachten viel bei mir bei beiden weg, weil ich mit
dem Wagen zur Zulassungsstelle gefahren bin und dem Schbearbeiter
den Wagen gezeigt habe.
Nicht weil er es verlangt hat, sondern er hatte den Wunsch wieder einen alten 3er
fahren zu wollen und ob ich damit einverstanden wäre.
Klar doch, war ich das
Wieder einen glücklich gemacht
BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.
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Hallo,
ein 4-Punkte-Gutachten vom TÜV für dauerhafte rote Kennzeichen nach der 49. Ausnahmeverordnung (= 07er kennzeichen) ist folgendes:
Es gibt 4 Punkte, wovon min. 2 erfüllt sein müssen, damit es auf eine 07er Nummer zugelassen werden kann:
1. die Erstzulassung des Fahrzeugs liegt min. 20 Jahre zurück
2. das KFZ ist in verkehrssicherem Zustand und im originalzustand oder originalgetreu restauriert bzw. teil-restauriert
3. von dieser Art des Fahrzeugs sind nur noch weniger als 0,1% der insgesamt jemals davon produzierten Einheiten erhalten
4. Das Fahrzeug ist von herausragend besonderem technischem Interesse (oder so ähnlich)
..vielleicht lese ich nochmal den genauen Wortlaut meiner Bescheinigung, und berichtige dann diesen Beitrag hier entsprechend..
Jedenfalls ist eben dann normalerweise angekreuzt: KFZ min. 20 Jahre alt, und in technisch gutem original Zustand bzw. restauriert.
=> und 2 der 4 Punkte müssen min. erfüllt sein.
Kosten: ca. 45 Euro.
schöne Grüße,
Gustello
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....nur mal so nebenbei:
ich weiß von einem Opel Omega Lotus (falls den mal wieder kennt, 3.6 Reihensechszyl. mit 2 Turbos, Neupreis um 1991 über 100.000 DM...),
der fährt schon seit Jahren auf 07er.
Wie gesagt, die gab es so um ´90 / ´91 herum,
ist also noch lange nicht 20 Jahre.
Das Amt hat Punkt 4 aus Gustellos Liste akzeptiert.
In diesem Fall sogar zu Recht. Ob der Wagen gefällt oder nicht, aber der Punkt 4 ist erfüllt. Dürfte mit einem e30 schwer werden, selbst e30 M3 Cabrios oder Cecottos sind dagegen schon Massenautos.
Gruß, Pit-dM
Gruß, Pit :happy:
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Zitat:....nur mal so nebenbei:
ich weiß von einem Opel Omega Lotus (falls den mal wieder kennt, 3.6 Reihensechszyl. mit 2 Turbos, Neupreis um 1991 über 100.000 DM...),
der fährt schon seit Jahren auf 07er.
Wie gesagt, die gab es so um ´90 / ´91 herum,
ist also noch lange nicht 20 Jahre.
Das Amt hat Punkt 4 aus Gustellos Liste akzeptiert.
In diesem Fall sogar zu Recht. Ob der Wagen gefällt oder nicht, aber der Punkt 4 ist erfüllt. Dürfte mit einem e30 schwer werden, selbst e30 M3 Cabrios oder Cecottos sind dagegen schon Massenautos.
Gruß, Pit-dM
Vielleicht sollte ich mir dann doch noch einen Subaru XT zulegen.....
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