03.11.2012, 17:46
Es empfiehlt sich, bei Kaskoversicherungen in die Versicherungsbedingungen zu schauen. Viele Gesellschaften (auch die OCC) bieten (gelegentlich gegen Mehrpreis) an, auf die "Einrede grober Fahrlässigkeit" zu verzichten. In diesem Fall ist jeder Schaden, der nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde, versichert.
Anderenfalls wird man sich in der Tat vom Versicherer vorhalten lassen müssen, dass es seiner Ansicht nach grob fahrlässig ist, weiter mit einem Auto zu fahren, wenn es darin deutlich wahrnehmbar nach Benzin riecht oder die Bremsen komisch klingen. Das könnte dann schlußendlich in einem Rechtsstreit enden.
Anderenfalls wird man sich in der Tat vom Versicherer vorhalten lassen müssen, dass es seiner Ansicht nach grob fahrlässig ist, weiter mit einem Auto zu fahren, wenn es darin deutlich wahrnehmbar nach Benzin riecht oder die Bremsen komisch klingen. Das könnte dann schlußendlich in einem Rechtsstreit enden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)