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(21.11.2012, 14:41)6pott schrieb: Na gut.
Scheinbar hält es die Mehrheit hier für normal, wenn man mit 100
Jahren noch Auto fährt.
Hoffentlich erinnert Ihr Euch dran, wenn Euch beim nächsten Mal
ein halbblinder Endsiebziger zu einer Vollbremsung zwingt.
Ist halt so hierzulande:
Wenn die LWR nicht funktioniert, gibt´s keine HU-Plakette.
Die Tauglichkeit des Fahrzeuglenkers ist scheinbar nicht ganz so wichtig.
Soviel zum Thema "Prioritäten"..
Ich finde kein einziges Wort wo drin steht dass das Alter irgendeine Rolle gespielt hätte.
Zu meinen schlimmsten Vollbremsungen (240 km/h --> 80 km/h, mit ab 220 km/h regelndem ABS - bei trockener Straße) haben mich übrigens ein Mittvierziger in seinem "tollen" A4/A6 Kombifirmenwagen und ein ähnlich alter Lieferwagenfahrer gezwungen...
Also fordere ich jährliche Fahreignungsprüfungen für A4/A6 Kombifahrer und Lieferwagenfahrer.
Gruß,
el_horst
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Das Alter hat bestimmt eine Rolle gespielt - zumal der Unfallhergang etwas anders als in dem Zeitungsausschnitt oben dargestellt war. Zum einen ist die 88-jährige Fußgängerin keineswegs überfahren worden, sondern nur angefahren worden, und das mit niedriger Geschwindigkeit. Außer einem kaputten Schinwerfer und einer Delle ca. 10 cm hinter der Motorhabenvorderkante (vom Becken des Unfallopfers) gibt es keine Schäden am Unfallfahrzeug. Eine 20-jährige hätte möglicherweise Aua gesagt und wäre weiter ihres Weges gegangen...
Und die Schuldfrage scheint auch alles andere als klar zu beantworten zu sein - aktuell wird davon ausgegangen, dass es mehrere Wochen dauert, um herauszufinden, ob der Unfall für den Autofahrer ein unvermeidliches Ereignis war oder nicht.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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EDIT: "...bzgl. der Unfallursache..."
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(21.11.2012, 14:41)6pott schrieb: Hoffentlich erinnert Ihr Euch dran, wenn Euch beim nächsten Mal
ein halbblinder Endsiebziger zu einer Vollbremsung
Man sollte auch hier die Emotionen aus dem Spiel lassen.
Eine solche Tauglichkeitsprüfung ist rein juristisch gar nicht durchführbar, da die Kriterien für das Pro und Contra bei gesunden Personen nicht messbar sind.Bei Kranken können schon heute die Ärzte Empfehlungen aussprechen, an die man sich i.d.R. halten muss.
Aufpassen und mitdenken für andere Verkehrsteilnehmer muss man sowieso und zu guter Letzt sollte man Den Stellenwert beachten , den ausreichende Mobilität für ältere bedeutet.
MfG
Türi
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.11.2012, 02:28 von Lutz.)
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Eine Erältung hätte auch gereicht.
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Eine Tauglichkeitsüberprüfung wäre "juristisch" und auch medizinisch
mit Sicherheit durchführbar.
Denn Parameter wie Reaktionszeit, Kombinatorik und Sehschärfe u.ä.
sind immerhin allgemein verbindlich messbar. Stichwort Frankreich:
Quelle:
http://www.medical-tribune.de/medizin/fo...isiko.html
Der Punkt ist, dass eine solche Überprüfung hierzulande POLITISCH nicht durchzusetzen ist, was auch mir bewusst ist. Immerhin stellt die stetig wachsende Bevölkerungsgruppe der Senioren ein erhebliches Wählerpotential dar.
Und damit will es sich naturgemäß niemand verscherzen..
Und zu dem Hundertjährigen abschließend folgende Anmerkung:
Hätte dieser an der Bushaltestelle ein 8jähriges Kind an- oder überfahren,
so würde außer mir vermutlich auch seine Versicherung Anstoß am hohen Lebensalter des Fahrzeugführers nehmen und dessen Fahrtauglichkeit hinterfragen.
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Im Prinzip haben wir das bereits bzw. bekommen es ab 2013 auch. Bereits heute ist die Fahrerlaubnis, soweit sie über PKW / LKW bis 3,5 Tonnen hinausgeht bis zum 50. Geburtstag beschränkt und muss, genau wie beim Personenbeförderungsschein, auf Basis medizinischer Untersuchungen verlängert werden.
Ab 2013 wird nur noch der neue EU-Führerschein ausgegeben, der auf 15 Jahre beschränkt ist und der dann neu beantragt werden muss. Bisher gibt's dafür noch keine definierten Kriterien für den Neuantrag (ausser, dass man halt blechen muss), aber der Gesetzgeber hat ja auch noch gut 15 Jahre Zeit dafür.
Übrigens: Bisher ausgegebene Führerscheine (egal ob grau, rosa oder in Scheckkartenform) verlieren 2033 ihre Gültigkeit, dann muss ein neuer EU-Führerschein beantragt werden (wobei ich bei der Halbwertszeit der letzten angeblichen EU-Führerscheine - wir hatten immerhin 2 neue EU-Führerscheinmodelle in 25 Jahren- Zweifel daran habe, dass es 2033 den neuen EU-Führerschein noch gibt ...
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Und wie ist dann das geregelt , wenn 2033 ein 80-jähriger einen neuen Führerschein beantragt und seinen grauen abgeben muss?
Ich bin gespannnt , aber bis dahin passiert noch einiges.
mfg
Türi
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Bisher ist noch gar nichts geregelt, aber bis dahin sind's ja auch noch 20 Jahre...
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