10.04.2007, 01:43
Zitat:Hallo Ingo,
eine sogenannte Kurzbewertung schlägt mit ca. 80 Euro zu Buche, während für ein umfassendes
Wertgutachten mehrere hundert Euro anzusetzen sind. Die Akzeptanz solcher Bewertungen und
Gutachten sollte man im Vorfeld mit seiner Versicherung abklären, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Gruß Uwe
Ein Problem ist leider, dass das Kurzgutachten bei der Zürich zwingende Voraussetzung für eine Kaskoversicherung ist. Bei mir sieht's nun so aus, dass ich in den nächsten Tagen meinen E28 aus'm Winterschlaf hole. Dann hat er noch Null-Ausstattung und einen etwas eingerissenen Fahrersitz. Wenn ich den SO begutachten lasse, kommt irgendein Wert dabei raus.
Wenn ich dann den Sitz DANACH in Ordnung bringe und einiges an Original-Ausstattung einbaue (eFH, Nebellampen etc. z.B.), dann isses im WGA nicht drin und auch nicht versichert. Oder ich warte mit dem Gutachten ab, bis ich alles (???) gemacht habe und fahre so lange ohne Kaskoschutz.
Gefällt mir alles nicht
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