18.08.2018, 23:32
Hallo Manfred,
also die 130% gibt es definitiv nur bei Haftpflicht, es sei denn, es ist als Option bei der Versicherung mit angeboten, im Vorfeld bestellt und bezahlt worden. Das wird nicht der Fall sein. Den Zeitwert bestimmt der Gutachter der Versicherung, der den Schaden kalkuliert. Wenn euch das viel zu gering ist, kann man nur den mühevoll - steinigen Rechtsweg da gehen. Wenn es aber genau dieser besondere Twingo sein „muss“, dann nehmen was die Assekuranz zahlt, und das Auto preiswert auf eigene Rechnung richten lassen. Das dann aufzufangende Delta sollte ja im dreistelligen Bereich bleiben. Viel Erfolg
also die 130% gibt es definitiv nur bei Haftpflicht, es sei denn, es ist als Option bei der Versicherung mit angeboten, im Vorfeld bestellt und bezahlt worden. Das wird nicht der Fall sein. Den Zeitwert bestimmt der Gutachter der Versicherung, der den Schaden kalkuliert. Wenn euch das viel zu gering ist, kann man nur den mühevoll - steinigen Rechtsweg da gehen. Wenn es aber genau dieser besondere Twingo sein „muss“, dann nehmen was die Assekuranz zahlt, und das Auto preiswert auf eigene Rechnung richten lassen. Das dann aufzufangende Delta sollte ja im dreistelligen Bereich bleiben. Viel Erfolg
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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