14.05.2008, 20:54
Guten Abend,
es gibt ja zum Zwecke der Überführung die Möglichkeit, sich für ein Kurzzeitkennzeichen zu entscheiden.
Man erkennt doch diese daran, dass sie mit dem Kürzel der Stadt (also beispielsweise ER für Erlangen) losgehen. Danach kommen ein paar Zahlen (ich glaube 4), und ganz rechts steht doch dann das Datum, wie lange man rumfahren darf.
1. Worin besteht der Unterschied, zwischen einem gelben und einem roten Kennzeichen (gemeint ist die farbliche Unterlegung vom Datum)?
2. Gibt es diese Nummernschilder auch für LKWs, oder nur für PKWs?
3. Muss man das Fahrzeug dennoch bei seiner Versicherung melden, oder ist der Wagen pauschal versichert?
4. Sind damit auch Fahrten in das Ausland erlaubt?
5. Was für Gründe gibt es, diese Art von Kennzeichen zu wählen?
euer
touringfan
es gibt ja zum Zwecke der Überführung die Möglichkeit, sich für ein Kurzzeitkennzeichen zu entscheiden.
Man erkennt doch diese daran, dass sie mit dem Kürzel der Stadt (also beispielsweise ER für Erlangen) losgehen. Danach kommen ein paar Zahlen (ich glaube 4), und ganz rechts steht doch dann das Datum, wie lange man rumfahren darf.
1. Worin besteht der Unterschied, zwischen einem gelben und einem roten Kennzeichen (gemeint ist die farbliche Unterlegung vom Datum)?
2. Gibt es diese Nummernschilder auch für LKWs, oder nur für PKWs?
3. Muss man das Fahrzeug dennoch bei seiner Versicherung melden, oder ist der Wagen pauschal versichert?
4. Sind damit auch Fahrten in das Ausland erlaubt?
5. Was für Gründe gibt es, diese Art von Kennzeichen zu wählen?
euer
touringfan