17.02.2008, 19:40
Einbauen kannst du das Teil problemlos, brauchst aber unbedingt auf dem Steueränderungsantrag die Bestätigung eines AU-berechtigten daß Einbau und Funktion abgenommen sind.
Am einfachsten erreichst du das, wenn du eine neue AU für G-KAT machen läßt und dabei die Bestätigung ausfüllen läßt.
Frage aber vor der AU, ob der Einbau etc. bestägtigt wird, Papierkram wie ABE, Antrag solltest aber haben.
Am einfachsten erreichst du das, wenn du eine neue AU für G-KAT machen läßt und dabei die Bestätigung ausfüllen läßt.
Frage aber vor der AU, ob der Einbau etc. bestägtigt wird, Papierkram wie ABE, Antrag solltest aber haben.