10.04.2007, 09:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.04.2007, 10:02 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat:Ein Problem ist leider, dass das Kurzgutachten bei der Zürich zwingende Voraussetzung für eine Kaskoversicherung ist. Bei mir sieht's nun so aus, dass ich in den nächsten Tagen meinen E28 aus'm Winterschlaf hole. Dann hat er noch Null-Ausstattung und einen etwas eingerissenen Fahrersitz. Wenn ich den SO begutachten lasse, kommt irgendein Wert dabei raus.
Wenn ich dann den Sitz DANACH in Ordnung bringe und einiges an Original-Ausstattung einbaue (eFH, Nebellampen etc. z.B.), dann isses im WGA nicht drin und auch nicht versichert. Oder ich warte mit dem Gutachten ab, bis ich alles (???) gemacht habe und fahre so lange ohne Kaskoschutz. Gefällt mir alles nicht
Hallo Kai600,
die günstigen Haftpflicht- und Kaskoprämien der Zürich werden dich zweifellos über
die erforderliche Classic Data Kurzbewertung hinwegtrösten aber Spass beiseite.
Mach dir doch jetzt schon mal kurz ein paar Gedanken über den Wert deines E28 mit
intaktem Fahrersitz und nachgerüsteter Ausstattung, auch wenn diese Ausstattung
keinen allzu grossen Einfluss auf den Fahrzeugwert haben dürfte.
Diesen Betrag gibst du bei der Zürich als Fahrzeugwert an. Nun bleibt dir eine Frist von
mehreren Wochen, um eine Kurzbewertung nachzureichen. Diese Zeit sollte ausreichen,
um den Fahrersitz in Ordnung zu bringen und einige Extras nachzurüsten, wie z.B. NSW,
DZM, el.FH und Alufelgen. Klingt doch alles völlig stressfrei und unkompliziert.
Gruß Uwe