09.10.2006, 10:41
Hallo Ralf,
das Datum der Erstzulassung ermöglicht aber die Zuteilung eines H Kennzeichens
und da muss es ja schliesslich irgendwo einen Stichtag geben und der liegt laut StVZO
nun einmal bei 30 Jahren, ob das Sinn macht steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Gruß Uwe
das Datum der Erstzulassung ermöglicht aber die Zuteilung eines H Kennzeichens
und da muss es ja schliesslich irgendwo einen Stichtag geben und der liegt laut StVZO
nun einmal bei 30 Jahren, ob das Sinn macht steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Gruß Uwe