24.11.2016, 13:34
(24.11.2016, 12:05)Edelfisch schrieb:Zitat:3.2.3.1: Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.Gab´s den M30 im E30?
Gruß
Thomas
Ist im Zuger der Angleichung an die FZV egal, da dieser Motor zu der Zeit der Baureihe produziert und in die Fahrzeugbaureihe eingebaut "werden hätte können" ...
Das ist ein wenig verwirrend, aber man muss die FZV und die Kriterien zum 23iger gesamtheitlich bewerten.
Sprich, wenn ein Motor zur Produktionszeit eines H-Kandidaten gebaut und in das Fahrzeug eingebaut hätte werden können, dann ist das grundsätzlich möglich. Siehe VW-LT und Volvo mit dem 6Zylinder Turbodiesel ...
Baut man in einen Volvo einen VW Motor diesen Typs ein, so behält man grundsätzlich den H-Anspruch.
Anders ist es faktisch auch nicht, wenn man einen Opelmotor aus dem Produktionszeitraum in einen E30 nauen würde ... wobei die Bemusterung als Nachweis recht kompliziert und anspruchsvoll werden dürfte...
vG
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC