24.11.2016, 03:32
(23.11.2016, 23:54)RS-Tuner schrieb:(23.11.2016, 22:32)Tomstyler-K3 schrieb: Ein M30B35 Umbau 211PS gab es nicht bei BMW e30, ergo erübrigt sich die Frage der H-Zulassung.
Das erkläre mir mal bitte.
Meiner Meinung nach ist ein H-Kennzeichen mit M30 legal sehr wohl möglich.
Genauso ist das!
In den H-Kriterien kommt kein Passus vor, dass der verbaute Motor serienmäßig in dem betreffenden Fahrzeug verbaut sein musste. Der Motor muss aus der Fahrzeuggenerationszeit stammen und es muss sich um einen "sauberen", genehmigungsfähigen Einbau handeln.
Leute mit "gefährlichem Halbwissen" sollten einfach mal "Kriterien für §23 StVZO" Googeln und sich über die Richtlinien ab 2012 informieren. Gerade bei den Kriterien zum H-Gutachten schwabbeln so viele falsche, unvollständige und "wa´beim Kumpel auch so" Aussagen durch die Weltgeschichte, dass es besser fast nicht geht. Jeder kennt irgendwen, der wegen einer gammligen Schraube durchgefallen und trotz spachteltragender Gerollpinselter Glittermattlackierung mit voll krasse Turbofelgen doch noch die §23 absolviert hat ...
Seit 2012 ist die §23 Abnahme nicht mehr exklusiv an den TüV, bzw. Ostdeutschland Dekra gebunden sondern kann von jeder amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation durchgeführt werden.
Wer es nachlesen möchte:
http://www.oldtimer-markt.de/sites/defau...inie-1.pdf
vG
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC