17.03.2016, 12:13
(17.03.2016, 10:18)Bavaria Carparts schrieb: Ich verlasse mich lieber auf die Rechtsgrundlagen - wobei jede Zulassungsbehörde das auch anders handhaben kann. Liegt immer auch an der Person die den Verwaltungsakt durchführt.
Hallo,
wie verhält es sich denn wenn mir die Zulassungsbehörde ohne TÜV ein Kurzzeitkennzeichen zwar erteilt, aber die freundlichen Herren der Trachtengruppe mich zu einem Gespräch einladen?
Gruß
Klaus
Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.
Konrad Adenauer
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