31.07.2011, 20:53
(31.07.2011, 19:07)2002 ALPINA schrieb: Man nimmt illegalerweise ein Alpina Gutachten für Webervergaser bei einem 74er Auto der Prüfer hatte Tomaten auf den Augen und konnte das Gutachten nicht lesen ! Webervergaser waren wegen der Abgasbestimmungen (keine Umluftschraube) bei 02ern nur bis Baujahr 1971 eingebaut und eingetragen worden, alles andere ist mit dem Alpina Gutachten illegal.Bist Du da ganz sicher? Soweit ich weiss, durften die Weber-Vergaser nur bis 10/71 bei Neuwagen (!!) verbaut werden. Bei Wagen bis EZ 10/73 oder 12/73 gab es die lustige Einschränkung, dass der Wagen bei Auslieferung den gesetzlichen Abgasbestimmungen entsprechen musste, aber nachträgliche Umbauten unbegrenzt die Abgaswerte verschlechtern durften ...
Bei Baujahr 1974 zog diese Regelung natürlich nicht mehr ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)